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Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.07.2008
- 37 O 74/08 -
Bionade muss Etiketten ändern: gesundheitsbezogene Aussagen zu Calcium und Magnesium unzulässig
Brausekrieg im Sinne des Verbraucherschutzes?
Das Landgericht Düsseldorf hat die einstweilige Verfügung vom 10. Juni 2008 im Verfahren zwischen den Herstellern von BIOS und Bionade durch Urteil bestätigt. Danach sind die Angaben über das in Bionade-Getränken enthaltene Calcium und Magnesium unzulässig. Entsprechende Bionade-Werbeaussagen auf Etiketten, Broschuren, im Internet etc. sind verboten.
Bionade muss bis 2. August 2008 alle Etiketten entsprechend umgestellt haben. Das Gericht hat damit eine, im Sinne des Verbraucherschutzes, erlassene europäische Rechtsvorschrift durchgesetzt, auf die sich BIOS berufen hatte, die sogenannte EGHealth- Claims-Verordnung (HCVO). Damit wies das Gericht den Widerspruch der Bionade GmbH gegen die bereits erlassene einstweilige Verfügung (LG Düsseldorf, Beschluss v. 10.06.2008 - 37 O 74/08 -) zurück. Dies ist ein wegweisendes Urteil im Dschungel von Bio und Gesundheit, um den Verbraucher noch stärker aufzuklären.
Worum geht es in der EG-Health-Claims-Verordnung (HCVO)?
Die HCVO regelt die Zulässigkeit und Mindeststandards von nährwert- und gesundheitsbezogenen Aussagen bei Lebensmitteln. Wesentliche Ziele sind die Verbraucher europaweit vor Irreführung und Tauschung zu schützen und einen fairen Wettbewerb sicher zu stellen. Die Festlegungen der HCVO beruhen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen.
So wird darin u. a. auch festgelegt, welche Mindestmengen an Mineralstoffen für deren Auslobung erforderlich sind und welche Voraussetzungen die Auslobung eines Produkts mit dem Hinweis "Ohne Zuckerzusatz" erfordert. Letzteres war Gegenstand des von Bionade angestrengten und erstinstanzlich weitgehend verlorenen Prozesses vor dem Landgericht Hamburg (Urteil vom 09.05.08, Berufung in zweiter Instanz anhängig). Beide Gerichtsverfahren waren mit die ersten in Deutschland, die sich mit der Auslegung der HCVO befassten.
Welche Konsequenzen haben Urteile und HCVO für Bionade?
Neben den aktuellen Änderungen von Etiketten und Werbung dürfen ca. 25 bisher verwendete Gesundheitsaussagen und einschlägige Werbeaussagen - insbesondere gegenüber Kindern und Sportlern - durch Bionade nicht mehr getroffen werden, wie z.B.:
- Bionade ... mit viel Calcium und Magnesium. Calcium für die Knochen, Magnesium für den Kopf und die Muskeln
- Ein Liter Bionade enthalt soviel Calcium wie 12 Pfund Bananen...
- Calcium braucht vor allem der junge Mensch... usw.
Ebenso sind allgemeine Hinweise auf den Gehalt von Calcium oder Magnesium einschließlich von deren "gesunden" Eigenschaften beim Getränk Bionade durch das noch nicht rechtskräftige Urteil verboten. Darüber hinaus sind die vielfältigen allgemeinen Gesundheitsaussagen in der Werbung für Bionade durch die HCVO problematisch geworden; BIOS ist der Auffassung, dass ein Grosteil dieser Werbeaussagen sich als rechtswidrig erweisen wird, wenn ein Gericht sie einmal anhand der neuen Vorschriften überprüfen wird.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.07.2008
Quelle: ra-online
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Dokument-Nr. 6419
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