wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Health-Claims-Verordnung (HCV)“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht München, Urteil vom 11.04.2024
- 29 U 3902/20 -

Hipp muss Werbung für Kindermilch anpassen

Kindermilch-Werbung mit der Aussage „Kinder benötigen nicht mehr Vitamin D als Erwachsene ist irreführend

„Darum benötigt Ihr Kind 7x mehr Vitamin D als ein Erwachsener“ - mit solchen Aussagen hat der Baby­nahrungs­hersteller Hipp für mit Vitamin D angereicherte Kindermilch geworben. Doch die Werbung im Internet und auf der Verpackung war irreführend, entschied das Oberlandesgericht (OLG) München nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Die Hipp GmbH & Co Vertrieb GmbH darf künftig nicht mehr den Eindruck erwecken, dass Kinder 7x mehr an Vitamin D benötigen als Erwachsene.

Hipp hatte auf seiner Internetseite für die Produkte „Hipp Kindermilch COMBIOTIK ab 1+ Jahr“ und „Hipp Kindermilch COMBIOTIK ab 2+ Jahr“ mehrfach einen im Vergleich zu Erwachsenen stark erhöhten Vitamin-D-Bedarf von Kindern hervorgehoben. „7x mehr brauchst du als ich, wirst groß, gesund – ganz sicherlich" und „7x mehr Vitamin D, starke Knochen bis zum Zeh“ hieß es unmittelbar über den Produktfotos mit dem Aufdruck „mit viel Vitamin D“. Weiter unten auf der Webseite wurde das bekräftigt: „Darum benötigt Ihr Kind 7x mehr Vitamin D als ein Erwachsener.“ Erst durch Klick auf eine Schaltfläche konnten Verbraucher:innen erfahren, dass damit der relative... Lesen Sie mehr

Landgericht Bochum, Urteil vom 06.12.2023
- I-13 O 51/23 -

Erfolgreiche Klage gegen Dr. Oetker: Müsliversprechen unzulässig

„Dieses Müsli enthält Magnesium, das zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung beiträgt“: Diese Werbeaussage auf einer Müsliverpackung der Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG hat das Landgericht Bochum für unzulässig erklärt.

Dr. Oetker hatte auf der Vorderseite und auf der schmalen Seite der Verpackung mit der vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) beanstandeten Formulierung geworben. Aus der Nährwerttabelle auf der Verpackung ging hervor, dass eine 40-Gramm-Portion die Menge von 28,3 Milligramm Magnesium enthält, was nur acht Prozent der empfohlenen Tageszufuhr entspricht. Diese Portionsmenge reicht... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 21.06.2019
- 6 U 181/18 -

"Kinderwunsch-Tee": Förderung der Empfängnis muss wissenschaftlich nachweisbar sein

Behauptung von Indikationen oder Wirkweisen ohne Nachweise oder weitere Erörterung nicht ausreichend

Der Vertreiber eines "Kinderwunsch-Tees", darf diesen nicht als solchen bezeichnen, wenn er keinen allgemein anerkannten wissenschaftlichen Nachweis erbringen kann, dass sich der Genuss des Tees förderlich auf die Empfängnis auswirkt. Die entschied das Oberlandesgericht Köln und bestätigte damit die klagestattgebende Entscheidung des Landgerichts Köln.

Das beklagte Lebensmittelunternehmen des zugrunde liegenden Falls vertreibt den als "Kinderwunsch-Tee" bezeichneten Kräutertee mit den Werbeaussagen, wonach der Tee Pflanzenstoffe enthalte, die in der Erfahrungsheilkunde angewendet werden, um den Zyklus zu harmonisieren und so den Eisprung zu fördern. Weiter heißt es in der Bewerbung des Produkts: "Lemongras wirkt entspannend auf... Lesen Sie mehr

Werbung

Landgericht Lüneburg, Urteil vom 01.06.2017
- 11 O 53/16 -

Health-Claims-Verordnung: Werbung mit gesundheits­bezogenen Angaben für Lebensmittel zur Gewichtsreduktion unzulässig

Webeaussagen mit gesundheitsbezogene Angaben müssen wahrheitsgemäß, klar, verlässlich und für Verbraucher hilfreich sein

Das Landgericht Lüneburg hat eine Werbung für ein Lebensmittel zur Gewichtsreduktion für unzulässig erklärt, da die bei dem Produkt in nicht zulässiger Weise mit gesundheits­bezogenen Angaben im Sinne der Health-Claims-Verordnung geworben wird.

Die Beklagte im vorliegenden Prozess bringt das Produkt "... Vitalkost" in den Verkehr. Hierbei handelt es sich um ein Produkt zur Zubereitung einer Mahlzeit für eine gewichtskontrollierende Ernährung. Dieses Produkt wird mit insgesamt zwölf Werbeaussagen beworben, u.a. "Es optimiert die Regeneration.", "Es vermindert Muskelstress" und "Es ... steigert die körperliche Fitness".... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 17.03.2016
- 4 U 218/15 -

Werbung für mild gesalzene Maggi-Kindersuppen unzulässig

Gericht und Verbraucherzentrale rügen Verstoß gegen europäische Health-Claims-Verordnung zur Lebensmittelwerbung

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass die Maggi GmbH nicht mehr mit der Aufschrift "Mild gesalzen" für Kinder-Tütensuppen werben darf.

Im zugrunde liegenden Verfahren hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen beanstandet, dass die Maggi GmbH auf der Verpackung der Märchen-, Seepferdchen- und Sternchensuppe mit "Mild gesalzen - voller Geschmack" geworben hatte. Die Suppen enthielten aber keineswegs besonders wenig Salz. Sie waren nur etwas weniger gesalzen als herkömmliche Tütensuppen.Nach Auffassung... Lesen Sie mehr

Werbung

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 10.02.2016
- 2-06 O 337/15 -

Gesundheitsbezogene Werbung auf "Alete Milch minis" unzulässig

Hervorgehobene Aussagen auf der Verpackung verstoßen gegen Health-Claims-Verordnung der Europäischen Union

Das Landgericht Frankfurt am Main hat der Nestlé Nutrition GmbH Gesundheitswerbung für den Kinderpudding "Alete Milch Minis" untersagt. Die hervorgehobenen Aussagen "Zink für starke Knochen & gesundes Wachstum" und "Calcium für starke Knochen" auf der Verpackung verstoßen gegen Health-Claims-Verordnung der Europäischen Union.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte die Aussagen "Zink für starke Knochen & gesundes Wachstum" und "Calcium für starke Knochen" auf der Verpackung des Kinderpuddings kritisiert. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale suggeriere die Werbung in unzulässiger Weise, dass der Verzehr des Puddings die Gesundheit und Entwicklung... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.02.2015
- I ZR 36/11 -

Werbeslogan "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!" ist nicht irreführend

Werbung für Früchtequark stellt keine unzulässige gesundheitsbezogene Angabe dar

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Werbeslogan "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!" nicht irreführend ist und keine nach der Health-Claims-Verordnung unzulässige gesundheitsbezogene Angabe darstellt.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Beklagte stellt Milcherzeugnisse her und vertreibt einen Früchtequark mit der Bezeichnung "Monsterbacke". Auf der Verpackung verwendet sie den Slogan "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!". Die Klägerin hält dies für einen Verstoß gegen die Health-Claims-Verordnung (Verordnung [EG] Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.10.2014
- I ZR 167/12 -

BGH über die Bezeichnung eines alkoholhaltigen Mischgetränks

Bezeichnung "ENERGY & VODKA" verstößt nicht gegen Verordnung der Europäischen Union

Bei der Bezeichnung "ENERGY & VODKA" handelt es sich nicht um eine nach der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 - der sogenannten Health-Claims-Verordnung - verbotene Angabe. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Im hier zugrundeliegenden Streitfall vertreibt die Beklagte alkoholfreie und alkoholische Getränke verschiedener internationaler Marken, darunter in Dosen abgefüllte Mischgetränke, die aus Wodka und einem weiteren Bestandteil bestehen. Das streitgegenständliche, als "ENERGY & VODKA" bezeichnete Mischgetränk besteht zu 26,7 % aus Wodka und zu 73,3 % aus einem koffeinhaltigen Erfrischungsgetränk... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 11.12.2013
- 9 U 405/13 -

"Rotbäckchen"-Kindersaft darf nicht mit "lernstark" und "mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrations­fähigkeit" beworben werden

Health-Claims-Verordnung der Europäischen Union stellt an Gesundheitswerbung für Kinderprodukte besonders hohe Anforderungen

Die Rotbäckchen-Vertriebs GmbH darf für den gleichnamigen Kindersaft nicht mit den Aussagen "lernstark" und "mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrations­fähigkeit" werben. Dies entschied das Oberlandesgericht Koblenz.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen war im zugrunde liegenden Fall der Auffassung, dass die Rotbäckchen-Werbung gegen die Health-Claims-Verordnung der Europäischen Union verstößt. Diese soll Verbraucher vor nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben in der Werbung schützen, die irreführend oder wissenschaftlich nicht bewiesen sind. An Gesundheitswerbung für Kinderprodukte stellt... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 10.07.2012
- I-4 U 38/12 -

Kein Energiegetränk: Bezeichnung eines Vodka-Mischgetränks mit 10 % Alkohol als "Energy & Vodka" ist unzulässig

Getränkehersteller darf Vodka-Mischgetränk mit einem Alkoholgehalt von 10 % Vol. nicht als Energiegetränk vermarkten

Ein Vodka-Mischgetränk mit einem Alkoholgehalt von 10 % Vol. darf nicht unter der Bezeichnung „Energy & Vodka“ vertrieben werden. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

Im vorliegenden Fall hatte ein Verein geklagt, der sich mit der Einhaltung lebensmittelrechtlicher und wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen im Bereich der Spirituosen-Industrie befasst. Er hat von dem beklagten Unternehmen, das u.a. alkoholische Getränke vertreibt, verlangt, es zu unterlassen, ein zu gut einem Viertel aus Vodka und im Übrigen aus einer koffeinhaltigen Erfrischungsgetränk... Lesen Sie mehr