wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 22.12.2016
2-24 S 110/16 -

Kein Anspruch auf Ausgleichszahlung bei verpassten Flug wegen langsamen Rollstuhlservice

Nicht rechtzeitiges Erscheinen am Flugsteig stellt keine Nichtbeförderung im Sinne der Fluggast­rechte­verordnung da

Nimmt ein Fluggast einen Rollstuhlservice in Anspruch und verpasst er dadurch seinen Flug, so liegt darin keine Nichtbeförderung im Sinne von Art. 2 j) der Fluggast­rechte­verordnung (FluggastVO). Ein Anspruch auf Ausgleichszahlung besteht dann nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt a.M. hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall verpassten eine Frau und ihre Eltern im Mai 2015 ihren Anschlussflug in Frankfurt a.M. nach Vancouver. Hintergrund dessen war, dass die Eltern auf einen Rollstuhlservice angewiesen waren und dieser erst nach Abfertigung der Maschine den Flugsteig erreichte. Die Fluggesellschaft stellte den Reisenden eine Übernachtung sowie Essensgutscheine zur Verfügung und transportierte sie am Folgetag über London nach Vancouver. Aufgrund der dadurch bedingten Ankunftsverspätung von ca. 22 Stunden klagte die Frau auf Zahlung einer Ausgleichsentschädigung. Das Amtsgericht Frankfurt a.M. verneinte einen entsprechenden Anspruch. Dagegen richtete sich die Berufung der Klägerin.

Kein Anspruch auf Ausgleichszahlung

Das Landgericht Frankfurt a.M. bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Berufung der Klägerin zurück. Ihr stehe kein Anspruch auf Ausgleichszahlung nach Art. 7 FluggastVO zu. Denn weder sei der Flug annulliert worden, noch sei er verspätet in Vancouver angekommen. Der Ausgleichsanspruch ergebe sich auch nicht aus einer Nichtbeförderung gemäß Art. 4 Abs. 3 FluggastVO.

Fehlende Nichtbeförderung bei nicht rechtzeitigem Erscheinen am Flugsteig

Ein Fluggast, der einen Anspruch wegen Nichtbeförderung geltend mache, müsse nach Ansicht des Landgerichts auch rechtzeitig am Flugsteig anwesend sein. Dies sei hier nicht der Fall gewesen. Dabei sei es unerheblich gewesen, dass sich die Eltern der Klägerin eines Rollstuhlservices bedienten. Jeder Fluggast habe sich selbständig zum vorgegebenen Zeitpunkt am Gate zu begeben. Zudem liege die Durchführung des Rollstuhlservices im Verantwortungsbereich des Flughafenbetreibers und nicht in dem der Fluggesellschaft.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.06.2017
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/RRa 2017, 70/rb)

Aktuelle Urteile aus dem EU-Recht | Reiserecht | Verbraucherrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa)
Jahrgang: 2017, Seite: 70
RRa 2017, 70

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 24377 Dokument-Nr. 24377

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil24377

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?