wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 01.10.2009
16 U 18/08 -

Bereits geschlossene Flugzeugtüren müssen für verspäteten Passagier nicht wieder geöffnet werden

Anspruch auf erneute Türöffnung für verspätete Fluggäste würde zu erheblicher Störung des Flugverkehrs führen

Wird einem am Fluggate erscheinenden Fluggast die Mitnahme verweigert, nachdem die Flugzeugtüren bereits geschlossen worden sind, stellt dies keine Nichtbeförderung im Sinne der EG-Verordnung 261/2004 dar. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt.

Im zugrunde liegenden Fall befand sich ein Ehepaar mit seinen zwei Kindern auf dem Weg in den Urlaub nach Südafrika. Da der Zubringerflug bereits Verspätung hatte, blieb der Familie ohnehin nur wenig Zeit zum Umsteigen. Am Abflug-Gate wurde bei der Kontrolle der Ausweis der Tochter beanstandet, der nicht den südafrikanischen Einreisebestimmungen entsprach, nach denen ein Kinderausweis für ein deutsches Kind mindestens eine freie Seite für Sichtvermerke haben muss.

Familie erreicht Reiseziel deutlich verspätet

Der Vater ließ den Ausweis ergänzen, woraufhin die Familie jedoch erst zum Abflug erschien, als die Türen des Flugzeugs bereits geschlossen waren und für sie nicht erneut geöffnet wurden. Die Reisenden mussten einen späteren Flug nehmen und erreichten das Urlaubsziel dadurch erst mit deutlicher Verspätung am Nachmittag des nächsten Tages.

Familie verlangt Ausgleichszahlung

Die Familie klagte daraufhin vor Gericht wegen Nichtbeförderung auf Ausgleichszahlungen gemäß der EG-Fluggastrechteverordnung und einen Verpflegungsaufwand von 60,- €.

Vertretbarer Grund für Nichtbeförderung lag vor

Die Richter des Amts- und Oberlandesgerichts Frankfurt am Main sahen dies jedoch anders. Eine Zurückweisung nach dem Schließen der Flugzeugtüren sei nicht zu beanstanden. Dass es in Ausnahmefällen auch nach Schließung der Flugzeugtüren noch zur Aufnahme von Fluggästen komme, stehe dem nicht entgegen. Würde jedoch ein genereller Anspruch darauf bestehen, wäre eine erhebliche Störung des Flugverkehrs zu erwarten. Zudem lag ein vertretbarer Grund für die Nichtbeförderung vor, da der Pass der Tochter nicht den genannten Einreisebestimmungen entsprach.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.05.2010
Quelle: ra-online (kg)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 10.01.2009
    [Aktenzeichen: 30 C 290/07]
Aktuelle Urteile aus dem Luftverkehrsrecht | Reiserecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 9549 Dokument-Nr. 9549

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil9549

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?