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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 26.03.2019
- 2-24 S 280/18 -
Kein Anspruch auf Entschädigung bei Flugannullierung aufgrund Warnstreiks bei einem von Fluggesellschaft beauftragten Subunternehmer
Fluggesellschaft kann sich auf außergewöhnlichen Umstand berufen
Kommt es bei einem von der Fluggesellschaft beauftragten Subunternehmer zu einem Warnstreik und muss deshalb ein Flug annulliert werden, so besteht regelmäßig kein Anspruch auf eine Entschädigung nach Art. 7 Abs. 1 der Fluggastrechteverordnung (VO). Die Fluggesellschaft kann sich nämlich auf einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 VO berufen. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Morgen im Dezember 2017 wollte ein Mann von Frankfurt a.M. über Amsterdam nach Panama Stadt fliegen. Jedoch wurde sein Flug annulliert, da es beim Personal des privaten Check-in-Dienstes zu einem unangekündigten Warnstreik kam. Die
Amtsgericht gab Klage statt
Das Amtsgericht Frankfurt a.M. gab der Klage statt. Es führte zur Begründung aus, dass der
Landgericht verneint Entschädigungsanspruch
Das Landgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten der
Warnstreik bei Subunternehmer stellt außergewöhnlichen Umstand dar
Zwar könne ein
Flugannullierung nicht vermeidbar mit zumutbaren Maßnahmen
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.03.2020
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 23.10.2018
[Aktenzeichen: 29 C 1335/18 (97)]
- Ausgleichszahlung bei Flugverspätung: Kein außergewöhnlicher Umstand bei Umorganisation des Flugplans aufgrund Streiks
(Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 29.10.2015
[Aktenzeichen: 2-24 S 68/15]) - Nichtbeförderung wegen möglichen Streiks begründet Anspruch auf Ausgleichszahlung gemäß der Fluggastrechteverordnung
(Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 04.10.2013
[Aktenzeichen: 20a C 206/12]) - Kein Entschädigungsanspruch bei Flugannullierung aufgrund Streiks von Fluglotsen
(Landgericht Kleve, Urteil vom 07.06.2018
[Aktenzeichen: 6 S 122/17])
Jahrgang: 2020, Seite: 36 RRa 2020, 36
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Dokument-Nr. 28571
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