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Landgericht Gießen, Urteil vom 21.11.2012
- 1 S 208/12 -
Keine ordnungsgemäße Wohnungsrückgabe bei Zurücklassen von Waschmaschine und kleiner Einbauküche
Vermieter steht Anspruch auf Nutzungsentschädigung zu
Lässt der Wohnungsmieter nach Ende des Mietverhältnisses seine Waschmaschine und seine kleine Einbauküche zurück, so liegt keine ordnungsgemäße Rückgabe der Wohnung vor. Dem Vermieter steht daher gemäß § 546 a Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung zu. Dies hat das Landgericht Gießen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2008 endete das Mietverhältnis über eine Wohnung. Da der Mieter nachfolgend seine
Anspruch auf Nutzungsentschädigung
Das Landgericht Gießen entschied zu Gunsten des Vermieters und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Dem Vermieter stehe nach § 546 a Abs. 1 BGB ein Anspruch auf
Vorenthalten der Mietsache aufgrund Zurücklassens von Waschmaschine und Einbauküche
Der Mieter habe zwar nur wenige Gegenstände zurückgelassen, so das Landgericht. Jedoch seien diese nicht mehr mit einem nur unerheblichen Aufwand an Mühe, Transport und Kosten zu entfernen gewesen. Die Arbeiten haben nicht "im Vorbeigehen" erledigt werden können, wie zum Beispiel das Beseitigen von zurückgelassenen Kleinmöbeln, Regalbrettern, Lampen oder Unrat in geringer Menge. Vielmehr sei eine gesonderte Sperrmüllabfuhr und die damit verbundene Zwischenlagerung erforderlich gewesen.
Überschreitung der Bagatellgrenze durch Zurücklassen der Waschmaschine
Da gerade in kleinen Wohnungen und in engen Treppenhäusern nach Ansicht des Landgerichts das Verbringen einer
Verbleib von Gegenständen auf Anraten des Maklers unerheblich
Für unerheblich hielt das Landgericht den Vortrag, dass die Maklerin den Verbleib der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.08.2017
Quelle: Landgericht Gießen, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Gießen, Urteil vom 14.06.2012
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2013, Seite: 438 WuM 2013, 438 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2013, Seite: 630 ZMR 2013, 630
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Dokument-Nr. 24656
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