Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Hagen, Hinweisbeschluss vom 22.08.2013
- 7 S 21/13 -
Fahrräder auf dem Autodach beim Einfahren in ein Parkhaus: Kein Augenblickversagen bei Fahrzeugbeschädigung aufgrund vergessener Fahrräder auf dem Autodach in Parkhauseinfahrt
Kaskoversicherung aufgrund Vorliegens einer groben Fahrlässigkeit zur Leistungskürzung berechtigt
Fährt ein Autofahrer in ein Parkhaus hinein und vergisst dabei die Fahrräder auf dem Autodach, so handelt er grob fahrlässig. Die Kaskoversicherung ist daher berechtigt ihre Leistung zu kürzen. Auf ein Augenblickversagen kann sich der Autofahrer in einer solchen Situation regelmäßig nicht berufen. Dies hat das Landgericht Hagen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte ein Autofahrer seine
Zulässigkeit der Leistungskürzung aufgrund grob fahrlässigen Verhaltens
Das Landgericht Hagen bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Die Versicherung habe ihre Leistung gemäß § 81 Abs. 2 VVG kürzen dürfen, da der Autofahrer grob fahrlässig gehandelt habe.
Keine Beseitigung des Vorwurfs der groben Fahrlässigkeit wegen Augenblickversagen
Auf ein
Parkhauseinfahrt erfordert stets volle Aufmerksamkeit
Nach Ansicht des Landgerichts sei von einem durchschnittlichen Autofahrer stets eine besondere Aufmerksamkeit zu erwarten, wenn er in ein Parkhaus hineinfährt. Er müsse ein Mindestmaß an Konzentration aufwenden, um die eingeschränkte Durchfahrtshöhe wahrzunehmen und zu beachten. Unerheblich sei in diesem Zusammenhang, ob er vorher erfolglos einen Parkplatz gesucht hat, er sich mit den örtlichen Verhältnissen nicht auskennt oder er sonst nicht mit Fahrrädern auf dem
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.08.2014
Quelle: Landgericht Hagen, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Lüdenscheid, Urteil
[Aktenzeichen: 93 C 133/12]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 18687
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Entscheidung18687
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.