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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Autodach“ veröffentlicht wurden
Landgericht Hagen, Hinweisbeschluss vom 22.08.2013
- 7 S 21/13 -
Fahrräder auf dem Autodach beim Einfahren in ein Parkhaus: Kein Augenblickversagen bei Fahrzeugbeschädigung aufgrund vergessener Fahrräder auf dem Autodach in Parkhauseinfahrt
Kaskoversicherung aufgrund Vorliegens einer groben Fahrlässigkeit zur Leistungskürzung berechtigt
Fährt ein Autofahrer in ein Parkhaus hinein und vergisst dabei die Fahrräder auf dem Autodach, so handelt er grob fahrlässig. Die Kaskoversicherung ist daher berechtigt ihre Leistung zu kürzen. Auf ein Augenblickversagen kann sich der Autofahrer in einer solchen Situation regelmäßig nicht berufen. Dies hat das Landgericht Hagen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte ein Autofahrer seine Kaskoversicherung. Hintergrund dessen war, dass er beim Einfahren in ein Parkhaus die Fahrräder auf dem Autodach vergessen hatte und dadurch Schäden am Fahrzeug verursacht wurden. Die Versicherung kürzte ihre Leistung. Denn ihrer Meinung nach habe der Autofahrer grob fahrlässig gehandelt. Der Autofahrer sah dies hingegen anders. Er berief sich auf ein Augenblickversagen und erhob Klage. Das Amtsgericht Lüdenscheid gab daraufhin der Versicherung recht. Nunmehr musste das Landgericht Hagen entscheiden.Das Landgericht Hagen bestätigte... Lesen Sie mehr
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