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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Augenblicksversagen“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Bremen, Urteil vom 12.05.2022
- 3 U 37/21 -

Versehentliches Anschalten einer Herdplatte statt Ausschalten einer anderen Herdplatte ist grob fahrlässig

Wohn­gebäude­versicherung kann Leistung um 25 % kürzen

Kommt es zu einem Brandschaden in einem Wohnhaus, weil vor dem Verlassen des Hauses eine Herdplatte versehentlich eingeschaltet wurde anstatt eine andere Herdplatte auszuschalten, kann die Wohn­gebäude­versicherung ihre Leistung gemäß § 81 Abs. 2 VVG um 25 % kürzen. Denn dem Versicherungsnehmer ist in einem solchen Fall grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen. Dies hat das Oberlandesgericht Bremen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2020 kam es in einem Wohnhaus in Bremen zu einem Brandschaden, nachdem die Hauseigentümerin vor dem Verlassen des Hauses versehentlich eine Herdplatte des Elektroherdes auf die höchste Stufe stellte anstatt eine andere Platte auszuschalten. Sie gab an, sich vergriffen zu haben. Die Wohngebäudeversicherung warf der Versicherungsnehmerin grobe Fahrlässigkeit vor und regulierte den Schaden nur zu 75 %. Die Klägerin erhob nachfolgend Klage auf Zahlung der restlichen Schadenssumme in Höhe von fast 9.000 €.Das Landgericht Bremen gab der Klage statt.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 31.05.2016
- (2 B) 53 Ss-OWi 116/16 (57/16) -

Ge­schwindig­keits­verstoß aufgrund Irrtums über Verlassen einer Ortschaft begründet kein Absehen vom Regelfahrverbot

Sorgfältiger und pflichtbewusster Fahrzeugführer darf sich nicht auf bloße Vermutung verlassen

Nimmt ein Fahrzeugführer aufgrund des ländlichen Eindrucks fälschlicherweise an, er habe bereits die Ortschaft verlassen, so rechtfertigt dies kein Absehen von einem Regelfahrverbot aufgrund eines groben Ge­schwindig­keits­verstoßes. Ein sorgfältiger und pflichtbewusster Fahrzeugführer darf sich auf eine bloße Vermutung nicht verlassen. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall erhielt ein Autofahrer im Juli 2015 einen Bußgeldbescheid, mit dem er eine Geldbuße von 195 Euro zahlen sollte und ein Fahrverbot von einem Monat verhängt wurde. Hintergrund dessen war, dass er die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts um 36 km/h überschritten hatte. Der Autofahrer legte dagegen Einspruch ein. Er führte zur Verteidigung an, er habe... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Helmstedt, Urteil vom 11.08.2016
- 15 OWi 912 Js 19328/16 -

Kein Augenblickversagen bei Übersehen einer über den Fahrspuren einer Autobahn befindlichen Wechsel­verkehrs­zeichen­anlage

Besondere Auffälligkeit einer Wechsel­verkehrs­zeichen­anlage

Aufgrund der besonderen Auffälligkeit einer über den Fahrspuren einer Autobahn befindlichen Wechsel­verkehrs­zeichen­anlage ist es grundsätzlich ausgeschlossen, dass ein Fahrzeugführer die Anlage aufgrund eines Augenblickversagens übersieht. Dies hat das Amtsgericht Helmstedt entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer Nacht im November 2015 beging ein Pkw-Fahrer auf einer Autobahn einen Geschwindigkeitsverstoß als er die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 28 km/h überschritt. Die Geschwindigkeit wurde mittels einer die Fahrspuren überspannende Wechselverkehrszeichenanlage angezeigt. Der Autofahrer gab an, dass er die Anlage aufgrund... Lesen Sie mehr

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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.11.2014
- 2 AZR 651/13 -

Sexuelle Belästigung einer Frau durch Anfassen des Busens rechtfertigt grundsätzlich eine fristlose Kündigung

Vorherige Abmahnung als milderes Mittel notwendig bei Vorliegen eines einmaligen Augenblickversagens und anschließender Reue

Belästigt ein Arbeitnehmer eine Frau durch verbale Äußerungen und dem Anfassen des Busens sexuell, so rechtfertigt dies grundsätzlich die fristlose Kündigung des Arbeits­verhältnisses. Jedoch ist als milderes Mittel eine Abmahnung zu wählen, wenn die sexuelle Belästigung auf ein einmaliges Augenblickversagen zurückgeht und der Arbeitnehmer ehrliche Reue zeigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­arbeits­gerichts hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2012 kam es im Wasch- und Umkleideraum einer Kfz-Werkstatt zu einer sexuellen Belästigung einer Mitarbeiterin eines externen Reinigungsunternehmens. Ein Kfz-Mechaniker nahm irrtümlich an, dass die Reinigungsfrau mit ihm geflirtet habe. Er sagte daher zu ihr, dass sie einen schönen Busen habe. Anschließend berührte er den Busen. Nachdem... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht München, Urteil vom 24.01.1992
- 10 U 4963/91 -

Unfall aufgrund Kassettenwechsel kann wegen Augenblickversagen keine grobe Fahrlässigkeit darstellen

Versicherungsschutz durch Kaskoversicherung besteht

Kommt ein Autofahrer in einer langgezogenen Linkskurve von der Fahrbahn ab, während er eine Kassette wechselt und dabei kurz den Blick von der Fahrbahn nimmt, so liegt darin keine grobe Fahrlässigkeit. Vielmehr ist darin ein Augenblickversagen zu sehen. Die Kaskoversicherung ist daher nicht von ihrer Leistungspflicht befreit. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Autofahrer kam im Mai 1990 mit seinem Fahrzeug von der Fahrbahn ab, als er in einer langgezogenen Linkskurve bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h eine Kassette wechselte und dabei kurz seine Aufmerksamkeit von der Fahrbahn abwendete. Aufgrund der erlittenen Schäden am Auto beanspruchte der Autofahrer seine Kaskoversicherung. Diese lehnte... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 26.09.2013
- 2 SsBs 280/13 -

Fahrlässige Geschwindig­keits­über­schreitung wegen Übersehens eines Verkehrszeichens kann aufgrund Augenblicksversagen entschuldbar sein

Kein entschuldbares Augenblicksversagen bei deutlicher Erkennbarkeit einer Geschwindig­keits­begrenzung aufgrund von Fahrbahnschäden

Übersieht ein Autofahrer ein Verkehrszeichen und kommt es deshalb zu einer fahrlässigen Geschwindig­keits­über­schreitung, so kann dies aufgrund eines Augenblickversagens entschuldbar sein. Ein entschuldbares Augenblickversagen ist aber zu verneinen, wenn dem Autofahrer wegen der deutlich erkennbaren Fahrbahnschäden hätte aufdrängen müssen, dass die Geschwindigkeit begrenzt ist. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall verurteilte das Amtsgericht Aurich einen Autofahrer zu einer Geldbuße von 240 EUR. Zudem verhängte es ein Fahrverbot von einem Monat. Hintergrund dessen war eine Geschwindigkeitsüberschreitung. Der Autofahrer führte zu seiner Verteidigung an, dass er aufgrund eines Augenblickversagens das Verkehrszeichen zur Geschwindigkeitsbegrenzung übersehen habe. Dies... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 25.10.1995
- 13 U 42/95 -

Verlassen der Küche während des Erhitzens von Fritierfett im Topf stellt grob fahrlässiges Verhalten dar

Augenblickversagen kein ausreichender Grund zur Verneinung einer groben Fahrlässigkeit

Wer während des Erhitzens von Fritierfett vorübergehend die Küche verlässt, sich auf die Couch legt und dabei einschläft, handelt in der Regel grob fahrlässig. Der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit kann auch nicht allein durch das Vorliegen eines Augenblickversagens beseitigt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall erhitzte sich ein Mann in einem Topf Fritierfett. Während des Erhitzungsvorgangs verließ der Mann die Küche, um im Wohnzimmer die Musikanlage einzuschalten und sich auf der Couch bequem zu machen. Dabei schlief er ein und vergaß somit das Fritierfett. Der Mann wachte erst wieder auf als das Fett brannte und die Wohnung verqualmt war. Nachfolgend klagte... Lesen Sie mehr

Landgericht Hagen, Hinweisbeschluss vom 22.08.2013
- 7 S 21/13 -

Fahrräder auf dem Autodach beim Einfahren in ein Parkhaus: Kein Augenblickversagen bei Fahrzeug­beschädigung aufgrund vergessener Fahrräder auf dem Autodach in Parkhauseinfahrt

Kaskoversicherung aufgrund Vorliegens einer groben Fahrlässigkeit zur Leistungskürzung berechtigt

Fährt ein Autofahrer in ein Parkhaus hinein und vergisst dabei die Fahrräder auf dem Autodach, so handelt er grob fahrlässig. Die Kaskoversicherung ist daher berechtigt ihre Leistung zu kürzen. Auf ein Augenblickversagen kann sich der Autofahrer in einer solchen Situation regelmäßig nicht berufen. Dies hat das Landgericht Hagen entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte ein Autofahrer seine Kaskoversicherung. Hintergrund dessen war, dass er beim Einfahren in ein Parkhaus die Fahrräder auf dem Autodach vergessen hatte und dadurch Schäden am Fahrzeug verursacht wurden. Die Versicherung kürzte ihre Leistung. Denn ihrer Meinung nach habe der Autofahrer grob fahrlässig gehandelt. Der Autofahrer sah dies hingegen... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.07.1992
- IV ZR 223/91 -

Versicherungsschutz nach Verkehrsunfall: Eindeutiger Rotlichtverstoß stellt grob fahrlässiges Verhalten dar

Augenblickversagen rechtfertigt in der Regel keinen Rotlichtverstoß

Überfährt eine Autofahrerin mit unvermittelter Geschwindigkeit eine schon seit einiger Zeit Rot zeigende Ampel, so liegt darin ein grob fahrlässiges Verhalten. Von einem entschuldbaren Augenblickversagen kann in einem solchen Fall regelmäßig nicht ausgegangen werden. Denn ein Verkehrsteilnehmer muss beim Überfahren einer Kreuzung stets hoch aufmerksam sein. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 1988 überfuhr eine Autofahrerin mit unvermittelter Geschwindigkeit eine seit einiger Zeit auf Rot stehende Ampel und verursachte dabei einen Verkehrsunfall. Da ihr Fahrzeug aufgrund dessen einen Totalschaden erlitt, beanspruchte sie ihre Kaskoversicherung. Diese weigerte sich jedoch zu zahlen. Denn ihrer Ansicht nach habe die... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 10.12.2009
- I-10 U 88/09 -

Mieterin haftet nicht zwingend für Wohnungsbrand durch auf einem angeschalteten Herd vergessenen Topf

Mieterin haftet nicht für Schaden, wenn das Verhalten subjektiv betrachtet nicht grob fahrlässig war

Verlässt eine Mieterin die Wohnung ohne die Herdplatte mit einem Topf erhitzten Schmalzes abzuschalten, so handelt sie nicht unbedingt grob fahrlässig. Wegen des verursachten Brandes kann der Gebäudeversicherer des Vermieters die Mieterin daher nicht ohne weiteres in Regress nehmen. Als Voraussetzung für einen Ersatzanspruch einer Versicherung gegen den Verursacher eines Brandschadens muss diesem grob fahrlässiges Handeln nachgewiesen werden. Ist ein bestimmtes Verhalten objektiv betrachtet zwar als grob fahrlässig einzustufen, muss diese Bewertung nicht auch für die subjektive Betrachtung zutreffen. Danach kann objektive grobe Fahrlässigkeit nach Berücksichtigung der näheren Umstände schließlich doch noch als einfache Fahrlässigkeit gewertet werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.

Im vorliegenden Fall verlangte ein Gebäudeversicherer Schadensersatz für einen Brandschaden in Höhe von 74.716 Euro von einer Mieterin, da diese aufgrund grob fahrlässigen Handelns den Schaden verursacht habe. Die Beklagte habe es laut dem Versicherer unterlassen, einen Herd auszuschalten und einen Schmalztopf von der heißen Herdplatte zu nehmen. Selbst für eine im Haushalt unerfahrene... Lesen Sie mehr