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Landgericht Hannover, Urteil vom 21.03.2019
- 5 S 107/18 -
Entschädigungshöhe bei Flugverspätungen bemisst sich bei Flugverbindungen mit Anschlussflügen nach Entfernung zwischen Abflugort und Endziel
Keine Berücksichtigung nur der von der Verspätung betroffenen Flugstrecke
Die Höhe der Entschädigungszahlung aufgrund einer Flugverspätung nach Art. 7 der Fluggastrechteverordnung (VO) bemisst sich bei Flugverbindungen mit Anschlussflügen nach der Entfernung zwischen Abflugort und Endziel. Die Entschädigungszahlung bemisst sich daher nicht allein nach dem Flug, bei dem die Verspätung eingetreten ist. Dies hat das Landgericht Hannover entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Fluggast gegen die Fluggesellschaft auf Zahlung einer Entschädigung wegen einer
Entschädigungshöhe bemisst sich nach Gesamtstrecke
Das Landgericht Hannover entschied zu Gunsten des Fluggastes und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Der Europäische Gerichtshof habe ausdrücklich ausgeführt, dass der Begriff "Entfernung" im Art. 7 Abs. 1 VO im Fall von Flugverbindungen mit Anschlussflügen nur die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.09.2019
Quelle: Landgericht Hannover, ra-online (zt/RRa 2019, 169/rb)
Jahrgang: 2019, Seite: 169 RRa 2019, 169
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Dokument-Nr. 27909
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