Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Magdeburg, Urteil vom 05.10.2011
- 2 S 117/11 -
Pony-Kauf: Beim Kauf eines Tieres gelten die allgemeinen Gewährleistungsvorschriften
Beim Tierkauf geltend grundsätzlich die gleichen Gewährleistungsregeln wie beim Kauf eines Fernsehers
Wenn ein Tier beim Kauf einen "Mangel" aufweist, wie beispielsweise Verhaltensauffälligkeiten, dann kann der Käufer grundsätzlich allgemeine Gewährleistungsvorschriften geltend machen. Dies hat das Landgericht Magdeburg in seiner Entscheidung bekannt gegeben.
Im hiesigen Fall klagten die Käufer eines Ponys auf Rückzahlung des Kaufpreises für das
Verkäufer muss Möglichkeit zur "Nachbesserung" haben
Das Gericht hat die Klage abgewiesen, da auch beim Kauf eines Tieres dem Verkäufer die Möglichkeit eingeräumt werden muss "Nacherfüllung" zu leisten.
§ 90 a Bürgerliches Gesetzbuch BGB
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.11.2011
Quelle: Landgericht Magdeburg/ ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 12599
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil12599
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.