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Landgericht München I, Beschluss vom 20.12.2005
- 14 S 22556/05 -
Beschädigung des Eigentums des Vermieters rechtfertigt fristlose Kündigung des Mieters
Abmahnung nicht erforderlich
Beschädigt ein Mieter das Eigentum des Vermieters, so rechtfertigt dies die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts München I hervor.
In dem zu Grunde liegenden Fall wurde der
Räumungs- und Herausgabeanspruch bestand
Das Landgericht München I bestätigte das Urteil des Amtsgerichts und wies die Berufung zurück. Es nahm Bezug auf die Urteilsgründe des Amtsgerichts und führte ergänzend aus, dass aufgrund des Vorfalls in der Nacht die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.03.2013
Quelle: Landgericht München I, ra-online (zt/WuM 2006, 524/rb)
Jahrgang: 2006, Seite: 524 WuM 2006, 524
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Dokument-Nr. 15443
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