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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Steinwurf“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht München, Urteil vom 01.12.2015
- 133 C 20101/15 -
Aufsichtspflicht von Kindergartenmitarbeitern: Kontrollabstand von 15 bis 30 Minuten ausreichend
Permanente Überwachung von 5 bis 6 Jahre alten Kindern grundsätzlich nicht geboten
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass es zur Erfüllung der Aufsichtspflicht von Mitarbeitern in einem Kindergarten ausreicht, wenn das Spiel von bisher unauffälligen 5-jährigen Kindern außerhalb der Wohnung in einem Abstand von 15 bis 30 Minuten überwacht wird.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls stellte seinen Pkw am 19. September 2013 ordnungsgemäß am Straßenrand im Gemeindegebiet von Puchheim ab. An diesem Tag spielten die Kinder eines Kindergartens gegen Mittag im Freigelände des Kindergartens, der sich in unmittelbarer Nähe des Parkplatzes befindet. Zwei Kinder, unter anderen ein 5-jähriger Junge, warfen mit mehreren größeren Steinen und trafen dabei auch den Pkw des Klägers. Es entstand ein Schaden in Höhe von 2.335,38 Euro. Der Pkw-Halter warf dem Kindergarten eine Verletzung der Aufsichtspflicht vor und verlangte den Schaden vom Träger des Kindergartens ersetzt. Dieser weigert sich zu... Lesen Sie mehr
Landgericht München I, Beschluss vom 20.12.2005
- 14 S 22556/05 -
Beschädigung des Eigentums des Vermieters rechtfertigt fristlose Kündigung des Mieters
Abmahnung nicht erforderlich
Beschädigt ein Mieter das Eigentum des Vermieters, so rechtfertigt dies die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts München I hervor.
In dem zu Grunde liegenden Fall wurde der Mieterin einer Wohnung fristlos gekündigt, da sie in einer Nacht Steine aus der Terrasse einer Mitmieterin riss und diese gegen die mit Rollläden verschlossene Fenster warf. Sie begründete dieses Verhalten damit, dass von der Mitmieterin eine andauernde Lärmbelästigung ausgehe. Da sich die Mieterin weigerte auszuziehen, erhob die Vermieterin... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 17.10.2005
- 461 C 18919/05 -
Sachbeschädigungen durch einen Mieter begründen fristlose Kündigung des Mietverhältnisses
Fortsetzung des Mietverhältnisses aufgrund schwerer Vertragsverletzung unzumutbar
Begeht ein Mieter eine Sachbeschädigung am Eigentum des Vermieters, so stellt dies eine schwere Vertragsverletzung dar. Dies rechtfertigt eine fristlose Kündigung, da eine Fortsetzung des Mietverhältnisses dem Vermieter nicht zuzumuten ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.
In dem zu Grunde liegenden Fall riss eine Mieterin einer Wohnung mitten in der Nacht Steine aus der Terrasse einer Mitmieterin und warf sie gegen die mit Rollläden verschlossenen Fenster. Die Vermieterin kündigte aufgrund dieses Verhaltens das Mietverhältnis fristlos. Die Mieterin weigerte sich jedoch auszuziehen, da sie wegen der andauernden Lärmbelästigungen der Mitmieterin gezwungen... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Bernau, Urteil vom 20.09.2009
- 10 C 594/09 -
Bewerfen eines zweijährigen Mieterkindes mit einem Stein berechtigt zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses
Vorherige Abmahnung aufgrund der Schwere der Verfehlung nicht erforderlich
Bewirft ein Mieter einer Wohnung das Kind eines anderen Mieters mit einem Stein, so ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es wegen der Schwere des Verstoßes nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bernau hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bewarf ein Mieter einer Wohnung im April 2009 aus seinem Fenster heraus fahrende und stehende Fahrzeuge mit Kleinsteinpflastersteine. Dabei traf ein Stein den Körper eines zweijährigen Mieterkindes. Der Mieter litt unter wahnhaften Störungen und befand sich deswegen im Juli und August 2009 im Krankenhaus. Die Vermieterin erklärte aufgrund des Vorfalls... Lesen Sie mehr
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