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Landgericht München I, Urteil vom 14.04.2016
- 23 O 23033/15 -
VW-Abgasskandal: Käufer eines Seat mit manipuliertem VW-Dieselmotor kann Kaufvertrag rückabwickeln
LG München I räumt Autokäufer erstmals volles Rückgaberecht gegen VW-Vertragshändler ein
Das Landgericht München I hat der Klage des Käufers eines Kfz der zum Volkswagen-Konzern gehörenden Marke Seat auf Rückabwicklung stattgegeben. Die fehlerhaften Angaben zum Schadstoffausstoß berechtigten den Käufer, den Kaufvertrag mit dem VW-Vertragshändler wegen arglistiger Täuschung und aufgrund der allgemeinen Sachmangelgewährleistungsrechte rückabzuwickeln.
Danach muss der
Volles Rücktrittsrecht bei vom Abgasskandal betroffenen Autos des VW-Konzerns
Mit dem Urteil wurde erstmals einem Autokäufer das volle Rücktrittsrecht wegen eines vom so genannten
In vorliegendem Fall handelt es sich bei dem gekauften Fahrzeug um einen Seat 1.6 TDI 66 kw mit einem von der Volkswagen AG hergestellten Dieselmotor vom Typ EA 189. Dem Käufer kam es bei der Wahl des Fahrzeugs ausdrücklich darauf an, dass der Schadstoffausstoß niedrig sei, der CO2-Ausstoß den Angaben entspreche, der Verbrauch des Fahrzeugs niedrig und die PS-Leistung hoch sei. Diese Präferenzen besprach er mit dem Mitarbeiter des Autohändlers, der daraufhin den streitgegenständlichen Seat empfahl.
Autohändler hatte Fahrzeug wegen geringen Schadstoffausstoßes empfohlen
Der Verkäufer empfahl diesen Wagen im Hinblick auf seine besondere Sparsamkeit im Verbrauch bei niedrigem Schadstoffausstoß. Auch in dem Seat-Verkaufsprospekt wurde das Auto entsprechend beworben.
Diese Angaben entsprechen jedoch nicht der Wahrheit, da der verbaute
Anfechtung des Kaufvertrags wegen arglistiger Täuschung durch Autohändler
Das Gericht billigte dem Kläger die
Autohändler trat als Teil der Volkswagen-AG auf
Damit hat der
Bei Arglistiger Täuschung kommt es nicht auf Erheblichkeit des Sachmangels an
Für die
Käufer hat auch Rücktrittsrecht wegen Sachmangels
Das Gericht geht noch einen Schritt weiter und führt aus, dass dem Kläger der Anspruch auf
Dabei sei, so das Gericht, bereits zweifelhaft, ob eine erfolgreiche Nachbesserung überhaupt möglich sei. Bislang gebe es lediglich entsprechende Absichts- und Zielerklärungen von Volkswagen.
Nachbesserungsfrist: Autohändler hat Schaden trotz Aufforderung nicht behoben
Ferner hat der beklagte
Software-Manipulation ist erhebliche Pflichtverletzung
Das Landgericht konstatiert ferner - und insofern in Abweichung zu dem Urteil des Landgerichts Bochum vom 16.03.2016 - dass die Pflichtverletzung nicht unerheblich im Sinne von § 323 Absatz 5 Satz 2 BGB sei. Dabei sei eine umfassende Interessenabwägung vorzunehmen, wobei der für die Mangelbeseitigung erforderliche Aufwand und die Schwere des Verschuldens des Schuldners zu berücksichtigen sind. Dabei sei es so, dass eine unerhebliche Pflichtverletzung bei Arglist in der Regel zu verneinen sei.
Mangelbeseitigung ist nicht ohne weiteres möglich
Im vorliegenden Fall bildete das Gericht die Überzeugung, dass der Aufwand der Mangelbeseitigung nicht unerheblich sei. Zwar habe der
Schließlich hatte der beklagte
Ob sich aufgrund des Mangels ein merkantiler Minderwert des Fahrzeugs realisieren werde, sei ebenfalls noch nicht absehbar.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.05.2016
Quelle: Landgericht München I, ra-online (vt/we)
- VW-Schummelsoftware: VW-Pkw mit manipulierter Software kann nicht an Händler zurückgegeben werden
(Landgericht Bochum, Urteil vom 16.03.2016
[Aktenzeichen: I-2 O 425/15]) - VW-Abgasskandal: Käufer eines VW mit manipulierter Abgassoftware hat keinen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags
(Landgericht Münster, Urteil vom 14.03.2016
[Aktenzeichen: 11 O 341/15])
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Jahrgang: 2017, Seite: 389 zfs 2017, 389
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Dokument-Nr. 22673
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