Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht München I, Urteil vom 17.01.2008
- 31 S 13391/07 -
Zurückbehaltungsrecht auch bei Hunden möglich: Hundehalterin soll Hundepflegerin erst hohe Aufwendungen ersetzen
Hundepflegerin hatte hohe Aufwendungen für Futter, Tierarzt und Medikamente
Wer einen Hund in Pflege nimmt und dafür Aufwendungen hat, darf die Herausgabe an den Eigentümer des Hundes solange verweigern, bis dieser die Aufwendungen ersetzt hat (Zurückbehaltungsrecht). Dies hat das Amtsgericht München entschieden.
Die Klägerin ist Eigentümerin eines Mischlingsrüden. Diesen hatte der Sohn der Klägerin am 27.02.2006 der Beklagten zur vorübergehenden Pflege übergeben. Die Klägerin forderte den
Hundehalterin (Eigentümerin) soll erst 1.680,42 Euro zahlen, bevor sie den Hund zurückerhält
Das Amtsgericht hat nach umfangreicher Beweisaufnahme die Rückgabe des Hundes nur gegen Zahlung von € 1.680,42 angeordnet. Die Berufung der Klägerin blieb vor dem Landgericht München I erfolglos.
Aus den Urteilsgründen des Gerichts:
"Entgegen der Ansicht der Klägerin ist ein
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.04.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 25/08 des LG München I vom 25.04.2008
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 5969
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil5969
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.