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Landgericht Neubrandenburg, Beschluss vom 25.05.1993
- 3 T 15/93 -
Homosexuelle dürfen keine Ehe eingehen
Ehebegriff setzt fortdauernde Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau voraus
Da der Ehebegriff eine fortdauernde Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau voraussetzt, können Homosexuelle keine Ehe eingehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Neubrandenburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wollten zwei Homosexuelle eine
Unzulässigkeit der Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Personen
Das Landgericht Neubrandenburg entschied gegen die heiratswilligen Homosexuellen. Denn eine
Keine verfassungskonforme Auslegung des Ehebegriffs
Der Ehebegriff habe zudem nicht verfassungskonform ausgelegt werden müssen, so das Landgericht weiter. Denn es sei nicht ersichtlich gewesen, dass homosexuelle Lebensgemeinschaften mittlerweile eine solche gesellschaftliche Akzeptanz genießen, dass es zu einer Veränderung des über Jahrhunderte gewachsenen und verfestigten Begriffs der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.01.2014
Quelle: Landgericht Neubrandenburg, ra-online (zt/MDR 1993, 871/rb)
Jahrgang: 1993, Seite: 871 MDR 1993, 871
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Dokument-Nr. 17492
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