Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 15.03.1993
- 16 Wx 57/93 -
Eheschließung zwischen gleichgeschlechtlichen Personen unzulässig
Begriff der Ehe setzt Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau voraus
Gleichgeschlechtliche Personen können keine Ehe schließen. Denn der Begriff der Ehe setzt eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau voraus. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall musste sich das Oberlandesgericht Köln mit der Frage beschäftigen, ob eine
Keine Eheschließung zwischen gleichgeschlechtlichen Personen
Das Oberlandesgericht Köln entschied, dass eine
Anderweitige Auslegung des Ehebegriffs durch Gerichte unzulässig
Hat der Verfassungs- bzw. Gesetzgeber einen Begriff ganz bewusst in einem bestimmten Sinn verwandt und deckt sich dieses Verständnis mit dem heutigen allgemeinen Sprachgebrauch, so das Oberlandesgericht weiter, sei es den Gerichten verwehrt, den Begriff entgegen dem Willen des Gesetzgebers und dem allgemeinen Sprachgebrauch auszulegen. Andernfalls läge nicht nur eine Rechtsfortbildung durch die Gerichte, sondern eine Verfassungsänderung durch ein hierzu nicht befugtes Staatsorgan vor. Dies wäre mit dem Grundsatz der Gewaltenteilung nicht vereinbar.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.01.2014
Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online (zt/MDR 1993, 767/rb)
Jahrgang: 1993, Seite: 1081 FamRZ 1993, 1081 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 1993, Seite: 767 MDR 1993, 767 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 1993, Seite: 1997 NJW 1993, 1997 | Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ)
Jahrgang: 1993, Seite: 915 NVwZ 1993, 915
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 17491
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss17491
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.