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Landgericht Oldenburg, Urteil vom 01.02.2012
- 6 O 2527/11 -
Gebrauchtwagenkauf: OLG Oldenburg zur Gültigkeit eines Gewährleistungsausschlusses bei Formularkaufverträgen aus dem Internet
Gewährleistungsausschluss ohne konkrete Zusätze nicht immer wirksam
Bei den Kaufvertragsklauseln aus dem Internet handelt es sich um allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), da diese für eine mehrfache Verwendung vorformuliert seien. Jedoch gelten dabei die strengen Wirksamkeitsvoraussetzungen gemäß § 309 Nr. 7 a und b des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Danach muss ein wirksamer Gewährleistungsausschluss neben der formulierten Begrenzung („ ... gilt nicht für Schadensersatzansprüche ...“) eine weitere Einschränkung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit enthalten. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Oldenburg hervor.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls hatte von einem privaten Verkäufer zum Preis von 6.450 Euro einen gebrauchten
„Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft, soweit nicht unter Ziffer III. eine bestimmte Zusicherung erfolgt. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetreten.“
Verkäufer verweigert Rückabwicklung des Kaufgeschäfts mit Hinweis auf vereinbarten Gewährleistungsausschluss
Wenige Tage nach dem Kauf stellte eine von der Klägerin aufgesuchte Werkstatt einen Getriebeschaden am
OLG erklärt Gewährleistungsauschluss für unwirksam
Das Landgericht Oldenburg gab der Klägerin Recht. Der
Verkäufer hätte Formular kaufen müssen, bei dem grundsätzlich eigener Regressanspruch besteht
Das Gericht hat in seiner Entscheidung zwar berücksichtigt, dass im Internet massenweise ähnlich
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.02.2012
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg/ra-online
- Gebrauchtwagen: Kein Ausschluss einer Reparaturkostengarantie bei Überschreitung des Wartungsintervalls
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.10.2007
[Aktenzeichen: VIII ZR 251/06]) - BGH zur Bedeutung der Angabe "Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein" beim Gebrauchtwagenkauf
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.03.2008
[Aktenzeichen: VIII ZR 253/05])
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Dokument-Nr. 13039
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