wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Osnabrück, Urteil vom 02.06.2006
5 O 1098/06   -

Überholen trotz unklarer Verkehrslage - Zu den Haftungsquoten bei einem Verkehrsunfall

Überholender PKW-Fahrer ging "erhebliches Risiko" ein

Überholt ein Pkw-Fahrer einen Sattelschlepper bei unklarer Verkehrslage und wird dadurch ein Unfall verursacht, mindert dies die Höhe des zu erstattenden Unfallschadens am Pkw. Dies hat das Landgericht Osnabrück entschieden.

Der aus Essen stammende Kläger befuhr am 28.9.2005 die linke Fahrspur der BAB 1 in Osnabrück. In einer Baustelle waren die Fahrspuren verengt; die Breite der rechten Fahrbahn betrug 3,00 Meter. In dieser Situation versuchte der Kläger einen auf der rechten Spur fahrenden Militär-Sattelschlepper mit einer Breite von 2,95 m zu überholen. Dabei kam es zu einer Berührung der Fahrzeuge. Dem Kläger entstand bei dem Unfall ein Schaden in Höhe von ca. 4.100,- €. Davon beglich die für den Sattelschlepper einstandspflichtige Beklagte vorprozessual 2/3.

Mit der Klage macht der Kläger seinen restlichen Schaden geltend. Er behauptet, zu dem Unfall sei es nur deshalb gekommen, weil der Fahrer des Sattelschleppers einen Schlenker auf die linke Fahrspur gemacht habe. Damit sei der Unfall ausschließlich auf dessen Verschulden zurückzuführen, wofür die Beklagte einzustehen habe.

Die 5. Zivilkammer des Landgerichts Osnabrück hat die Klage abgewiesen. Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, dass der Kläger den ihm entstandenen Schaden grundsätzlich ersetzt verlangen könne, da sein Pkw bei dem Betrieb des Militär-Lkw beschädigt worden sei. Sein Ersatzanspruch sei jedoch zu kürzen, da er selbst den Unfall schuldhaft dadurch mit herbeigeführt habe, dass er trotz einer unklaren Verkehrslage das Überholmanöver durchgeführt habe. Da dem Lkw-Fahrer auf seiner Fahrspur nach rechts und links lediglich wenige Zentimeter zur Verfügung gestanden hätten, sei es offensichtlich gewesen, dass ein Überholvorgang nicht gefahrlos möglich gewesen sei. Wer unter derartigen Bedingungen überhole, gehe bewusst ein erhebliches Risiko ein. Folglich hafte auch der Kläger für die Unfallfolgen. Er könne daher allenfalls 2/3 seines Schadens ersetzt verlangen, so dass kein weiterer Schadensersatzanspruch bestehe. Das gelte selbst dann, wenn wenn man davon ausgehe, dass auch der Fahrer des Militär-Lkw einen schuldhaften Verkehrsverstoß begangen habe, indem er mit dem Sattelschlepper einen Schlenker nach links gemacht habe.

Siehe auch eine ähnliche Entscheidung des Amtsgerichts Hof: Überholer trägt Teil seines Schadens

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.06.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LG Osnabrück vom 07.06.2006

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 2479 Dokument-Nr. 2479

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil2479

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?