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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17.05.2017
- L 4 KR 86/14 -
Gastspielkünstlern in Oper und Theater sind sozialversicherungspflichtig
Beitragspflicht erstreckt sich vom ersten Probentag bis zum letzten Vorstellungstag
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass Künstler am Staatstheater Braunschweig für die Dauer ihrer Gastspielverpflichtung durchgehend sozialversicherungspflichtig sind. Die Beitragspflicht erstreckt sich vom ersten Probentag bis zum letzten Vorstellungstag.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Staatstheater die betreffenden
Rentenversicherung setzt Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen fest
Demgegenüber ging die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund im Rahmen einer Betriebsprüfung von Dauerbeschäftigungen aus und nahm eine Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen von ca. 9.200 Euro vor.
LSG bejaht Beitragspflicht
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat sich - anders als noch das erstinstanzliche Gericht - der Rechtsauffassung der DRV angeschlossen. Das Gericht stützte sich auf neuere Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, wonach
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.06.2017
Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen/ra-online
- Operettensänger steht auch im Rahmen eines Gastspielvertrags in versicherungspflichtigem Beschäftigungsverhältnis
(Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 06.05.2015
[Aktenzeichen: L 8 R 655/14]) - Radiomoderatoren mit eigenständiger Programmgestaltung sind selbständig beschäftigt
(Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.08.2016
[Aktenzeichen: L 6 R 95/14])
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Dokument-Nr. 24394
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