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Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.02.2012
- L 13 VG 68/11 -
Keine Opferentschädigung für schwere Kopfverletzungen bei Schlägerei
Opferentschädigungsgesetz schließt Entschädigungsleistungen bei leichtfertig und grob fahrlässig herbeigeführten Schlägereien aus
Wer sich nachts vor einer Diskothek mit einem aggressiven Unbekannten auf eine Schlägerei einlässt, hat keinen Anspruch auf Leistungen des Opferentschädigungsgesetzes wegen der bei der Schlägerei erlittenen Verletzungen. Dies entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen.
Der 1977 geborene Kläger aus Duisburg hatte im Januar 2010 nachts vor einer Diskothek in Duisburg eine
Kläger hielt brutale Tritte nach seiner Bewusstlosigkeit für nicht vorhersehbar
Der Kläger hatte gegenüber der Entschädigungsbehörde und dem Sozialgericht argumentiert, die brutalen Tritte nach seiner Bewusstlosigkeit seien nicht vorhersehbar und seinem Verhalten nicht mehr zuzurechnen gewesen. Die Unterbrechung des Geschehens vor der Serie von Tritten habe zu einer Zäsur geführt. Danach sei die Situation rechtlich neu zu werten.
Schlägerei bildet Musterbeispiel einer gefährlichen Situation mit nicht vorhersehbarem Ausgang
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen ist dieser Ansicht ebenso wenig gefolgt wie vor ihm die Entschädigungsbehörde und das Sozialgericht Duisburg. Eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.04.2012
Quelle: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online
- Sozialgericht Duisburg, Urteil vom 27.09.2011
[Aktenzeichen: S 13 VG 9/11]
- SG Dortmund zur Opferentschädigung nach Rangelei zwischen Betrunkenen mit tödlichem Ausgang
(Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 02.04.2009
[Aktenzeichen: S 18 VG 434/07]) - Gewaltopferentschädigung für die Folgen der Tätlichkeit eines vierjährigen Kindes möglich
(Bundessozialgericht, Urteil vom 08.11.2007
[Aktenzeichen: B 9/9a VG 3/06 R, B 9/9a VG 2/06 R]) - Opferentschädigung nach Flucht durch Sturz aus dem Fenster
(Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 28.05.2008
[Aktenzeichen: L 4 VG 3/07 ZVW])
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Dokument-Nr. 13282
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