Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 1990, 1245
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 1990, Seite: 1245
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 1990, 1245:
Bundesgerichtshof, Urteil vom12.06.1990
- VI ZR 273/89 -
Badeunfall aufgrund Pflichtverletzung des Bademeisters begründet Schadenersatzpflicht
Halten sich beide Bademeister wegen einer Kaffeepause im Bademeisterhaus auf, so liegt darin eine Sorgfaltspflichtverletzung, wenn sie dadurch zu spät auf Hilferufe eines Badegastes reagieren. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 1990, 1245 wird teils auch als „NJW-RR 90, 1245“, „NJW-RR 1990, S. 1245“ oder „NJW-RR 90, S. 1245“ zitiert.