Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2016, 681
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2016, Seite: 681
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2016, 681:
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom21.01.2016
- 16 U 87/15 -
Zulässige Meinungsäußerung bei Aussage "Verein sei anerkanntes Sprachrohr für Rassismus, Nationalismus und Fremdenfeindlichkeit"
Wird in einer Broschüre die Aussage vertreten, dass ein Verein ein anerkanntes Sprachrohr für Rassismus, Nationalismus und Fremdenfeindlichkeit sei, so kann dies von der Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 GG gedeckt sein. Jedenfalls liegt in einer solchen Äußerung keine Tatsachenbehauptung oder Schmähkritik. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2016, 681 wird teils auch als „NJW-RR 16, 681“, „NJW-RR 2016, S. 681“ oder „NJW-RR 16, S. 681“ zitiert.