Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2017, 1062
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2017, Seite: 1062
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2017, 1062:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom05.07.2017
- IV ZR 508/14 -
BGH: Keine arglistige Täuschung der Versicherung bei Nichtaufnahme von mündlichen Angaben des Versicherungsnehmers durch Versicherungsvertreter
Macht der zukünftige Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherungsvertreter mündlich Angaben zu Vorerkrankungen und Arztbesuchen und nimmt dies der Versicherungsvertreter nicht in den Antrag auf, so liegt keine arglistige Täuschung durch den Versicherungsnehmer vor. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2017, 1062 wird teils auch als „NJW-RR 17, 1062“, „NJW-RR 2017, S. 1062“ oder „NJW-RR 17, S. 1062“ zitiert.