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Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 24.10.2019
- 11 U 132/19 -
Reisepreisminderungsanspruch wegen Baulärms am Urlaubsort trotz Kenntnis der Reisenden von Bauarbeiten
Reiseveranstalter informierte nach Reisebuchung über Bauarbeiten
Informiert der Reiseveranstalter nach Buchung der Reise, dass am Urlaubsort Bauarbeiten durchgeführt werden und treten die Reisenden dennoch die Reise an, so steht ihnen wegen des Baulärms ein Anspruch auf Reisepreisminderung zu. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach der Buchung einer 14-tägigen Pauschalreise nach Gran Canaria für August 2018 erfuhren die Reisenden von der Reiseveranstalterin, dass neben dem gebuchten Hotel umfangreiche
Anspruch auf Reisepreisminderung in Höhe von 50 %
Das Oberlandesgericht Celle entschied zu Gunsten der Kläger. Ihnen stehe der geltend gemachte Anspruch auf
Information der Reiseveranstalterin über Bauarbeiten unerheblich
Für unerheblich hielt das Oberlandesgericht die
Anspruch auf Schadensersatz wegen vertaner Urlaubsfreude
Das Oberlandesgericht sah aufgrund der gravierenden Lärmbelästigung ebenfalls die Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch wegen vertaner Urlaubsfreude für gegeben.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.06.2020
Quelle: Oberlandesgericht Celle, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Hannover, Urteil
[Aktenzeichen: 1 O 226/18]
- Sanierungsarbeiten im Hotel nach Hurrikan: Reisenden steht wegen Baulärms Anspruch auf Reisepreisminderung und Schadensersatz zu
(Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 04.04.2019
[Aktenzeichen: 2-24 O 160/18]) - Reiseprospekt muss auf Baulärm im Urlaubshotel hinweisen
(Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 31.01.2009
[Aktenzeichen: 2/24 S 243/06, 2-24 S 243/06]) - Reisende müssen bei Nichtantritt der Reise wegen zu erwartenden Baulärms nicht substantiiert zum Ausmaß der Bauarbeiten vortragen
(Amtsgericht Hannover, Urteil vom 03.04.2020
[Aktenzeichen: 506 C 7963/19])
Jahrgang: 2020, Seite: 278 MDR 2020, 278 | Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa)
Jahrgang: 2020, Seite: 61 RRa 2020, 61
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Dokument-Nr. 28883
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