wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 24.10.2019
11 U 132/19 -

Reise­preis­minderungs­anspruch wegen Baulärms am Urlaubsort trotz Kenntnis der Reisenden von Bauarbeiten

Reiseveranstalter informierte nach Reisebuchung über Bauarbeiten

Informiert der Reiseveranstalter nach Buchung der Reise, dass am Urlaubsort Bauarbeiten durchgeführt werden und treten die Reisenden dennoch die Reise an, so steht ihnen wegen des Baulärms ein Anspruch auf Reisepreisminderung zu. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach der Buchung einer 14-tägigen Pauschalreise nach Gran Canaria für August 2018 erfuhren die Reisenden von der Reiseveranstalterin, dass neben dem gebuchten Hotel umfangreiche Bauarbeiten durchgeführt werden. Die Reisenden entschieden sich dennoch für den Antritt der Reise. Am Urlaubsort mussten sie feststellen, dass jeden Tag von 7 Uhr bis in die Abendstunden umfangreiche Bauarbeiten am Nachbarhotel durchgeführt wurden, die mit einer erheblichen Lärmbelästigung für die gesamte Hotelanlage, einschließlich der Innenräume, einherging. Sie machten daher nach der Reise gegen die Reiseveranstalterin gerichtlich einen Anspruch auf Reisepreisminderung in Höhe von 50 % und Schadensersatz wegen vertaner Urlaubsfreude geltend. Das Landgericht Hannover wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung der Kläger.

Anspruch auf Reisepreisminderung in Höhe von 50 %

Das Oberlandesgericht Celle entschied zu Gunsten der Kläger. Ihnen stehe der geltend gemachte Anspruch auf Reisepreisminderung in Höhe von 50 % zu. Wird ein Reisender durch Baulärm in seinem Urlaubsgenuss gestört, so liege ein gravierender Reisemangel vor. Der Reiseveranstalter sei auch verantwortlich für Lärm, der von der Nachbarschaft ausgeht. Nach Ansicht des Gerichts wäre sogar eine noch höhere Minderungsquote gerechtfertigt gewesen.

Information der Reiseveranstalterin über Bauarbeiten unerheblich

Für unerheblich hielt das Oberlandesgericht die Information der Reiseveranstalterin über die Bauarbeiten. Die Parteien seien bei Vertragsschluss (stillschweigend) davon ausgegangen, dass die Kläger im Hotel nicht mit Baulärm konfrontiert werden oder zumindest nur mit solchem, mit dem jeder Reisende an seinem Urlaubsort vernünftigerweise rechnen muss. Es gebe keine gesetzliche Vorschrift, die es einem Reiseveranstalte generell erlaube, nach Vertragsschluss einseitig den Inhalt des Reisevertrags abzuändern. Die Kläger haben sich durch den Reiseantritt auch nicht stillschweigend dahingehend einverstanden erklärt, dass der Baulärm vertragsgemäß sei.

Anspruch auf Schadensersatz wegen vertaner Urlaubsfreude

Das Oberlandesgericht sah aufgrund der gravierenden Lärmbelästigung ebenfalls die Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch wegen vertaner Urlaubsfreude für gegeben.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.06.2020
Quelle: Oberlandesgericht Celle, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Hannover, Urteil
    [Aktenzeichen: 1 O 226/18]
Aktuelle Urteile aus dem Reiserecht | Schadensersatzrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2020, Seite: 278
MDR 2020, 278
 | Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa)
Jahrgang: 2020, Seite: 61
RRa 2020, 61

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 28883 Dokument-Nr. 28883

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss28883

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?