wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Dortmund, Urteil vom 29.01.2013
431 C 7604/12 -

Geschädigter kann auf günstigere Mietwagenkosten verwiesen werden

Kein Anspruch auf Erstattung zu hoher Mietwagenkosten

Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls kann auf günstigere Mietwagenkosten verwiesen werden. Nimmt er einen Mietwagen zu höheren Preisen hat er regelmäßig keinen Anspruch auf Kostenerstattung im Wege des Schadenersatzes. Denn zu hohe Mietwagenkosten können nicht "erforderlich" im Sinne des § 249 Abs. 2 BGB sein. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund hervor.

Im zugrunde liegenden Fall nahm sich der Geschädigte eines Verkehrsunfalls für die Zeit der Reparatur seines beschädigten Fahrzeugs einen Mietwagen. Die Kosten für die Anmietung in Höhe von etwa 318 € verlangte er vom Unfallverursacher ersetzt. Dieser weigerte sich jedoch mit dem Hinweis, dass er dem Geschädigten etwa einen Monat zuvor eine Liste mit günstigen Mietwagenfirmen vorlegte. Wenn er nunmehr eine teurere Firma nahm, müsse er die dadurch entstandenen Kosten selbst tragen. Der Fall landete schließlich vor Gericht.

Anspruch auf Schadenersatz in Höhe der Mietwagenkosten bestand nicht

Das Amtsgericht Dortmund entschied gegen den Geschädigten. Dieser habe keinen Anspruch auf Schadenersatz in Höhe der Mietwagenkosten, da die Mietwagenkosten von 318 € nicht erforderlich im Sinne des § 249 BGB gewesen seien. Das Gericht gab zu bedenken, dass er ein mit seinem in Reparatur befindlichen PKW vergleichbares Fahrzeug ausweislich der vom Unfallverursacher vorgelegten Liste zu einem günstigeren Tagespreis hätte anmieten können. Demnach hätte er für die benötigte Mietzeit von vier Tagen nur einen Betrag von ca. 199 € zahlen müssen.

Geschädigter hätte Erforderlichkeit beweisen müssen

Das Amtsgericht führte weiter aus, dass der Geschädigte zwar behauptet habe, dass ihm eine Anmietung zu dem von dem Unfallverursacher behaupteten Preisen nicht möglich war. Diese Behauptung hätte er jedoch beweisen müssen. Es sei nicht Sache des Unfallverursachers, über die Darlegung der anderweitigen Anmietungsmöglichkeit hinaus die Richtigkeit seine Angaben zu beweisen. Vielmehr müsse der Geschädigte beweisen, dass seine Mietwagenkosten erforderlich waren.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.09.2013
Quelle: Amtsgericht Dortmund, ra-online (vt/rb)

Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2013, Seite: 1046
NJW-RR 2013, 1046

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 16889 Dokument-Nr. 16889

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil16889

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?