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Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 15.07.2013
- 6 W 106/13 -
Vollmacht für "Rechtsangelegenheiten" berechtigt Betreuer zur Zustimmung einer Scheidung
Wirksame Scheidung schließt Erbrecht des überlebenden Ehegatten aus
Ist ein Betreuer mit der Vertretung der "Rechtsangelegenheiten" einer geschäftsunfähigen Person betraut, so ist er berechtigt, einer Scheidung zustimmen. Liegt eine wirksame Scheidung vor, ist das Erbrecht des überlebenden Ehegatten ausgeschlossen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es zu einer Scheidung eines Ehepaares. Beantragt hatte die Scheidung die Ehefrau. Da ihr Ehemann geschäftsunfähig war, stimmte seine Betreuerin der Scheidung im November 2012 zu. Im Januar 2013 verstarb der Ehemann. Seine beiden Kinder beantragten daraufhin beim Nachlassgericht die Erteilung eines Erbscheins, der sie aufgrund der gesetzlichen Erbfolge je zur Hälfte als
Zustimmung zur Ehescheidung war wirksam
Das Oberlandesgericht Celle entschied gegen die Ex-Frau. Die
Ex-Frau von gesetzlicher Erbfolge ausgeschlossen
Aufgrund der wirksamen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.04.2014
Quelle: Oberlandesgericht Celle, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2014, Seite: 156 FamRZ 2014, 156 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2013, Seite: 2912 NJW 2013, 2912 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2013, Seite: 680, Entscheidungsbesprechung von Wolfgang Roth NJW-Spezial 2013, 680 (Wolfgang Roth)
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Dokument-Nr. 17985
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