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Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 23.09.1986
- 5 Ss (OWi) 333/86 - 256/86 I -
Bessere Einfahrposition zum Zeitpunkt des Freiwerdens der Parklücke entscheidet über Vorrecht
Keine Anwartschaft aufgrund Anhaltens an noch besetztem Parkplatz
Welcher Autofahrer das Vorrecht auf eine Parklücke hat, entscheidet sich danach, wer zum Zeitpunkt des Freiwerdens die bessere Einfahrposition hat. Allein das Anhalten an dem noch besetzten Parkplatz begründet keine Anwartschaft. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Autofahrer von einem Amtsgericht im Jahr 1986 zu einer
Keine Verletzung des Parklückenvorrechts
Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied zu Gunsten des Betroffenen und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Dieser habe nicht das
Keine Anwartschaft aufgrund Anhaltens an noch besetztem Parkplatz
Es habe nach Ansicht des Oberlandesgerichts keine Rolle gespielt, dass der andere Verkehrsteilnehmer seit einiger Zeit auf das Freiwerden der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.02.2017
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (zt/NJW 1987, 269/rb)
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 1987, Seite: 52 JZ 1987, 52 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 1987, Seite: 522 MDR 1987, 522 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 1987, Seite: 269 NJW 1987, 269 | Zeitschrift für Schadenrecht (zfs)
Jahrgang: 1987, Seite: 31 zfs 1987, 31
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Dokument-Nr. 23905
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