Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 17.12.2019
- I-24 U 21/19 -
Keine Schadensersatzpflicht des Verkäufers wegen Rückzugs von Vertragsverhandlungen zum Grundstücksverkauf
Aufwendungen in Hoffnung auf Vertragsabschluss unterliegen Risiko des potentiellen Käufers
Ein Grundstückverkäufer macht sich grundsätzlich nicht schadensersatzpflichtig, wenn er sich aus einer Vertragsverhandlung zum Grundstücksverkauf zurückzieht. Macht der potentielle Käufer Aufwendungen im Vertrauen auf den Vertragsabschluss, unterliegt dies regelmäßig seinem Risiko. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Frühjahr 2014 entschloss sich ein Grundstückseigentümer zum Verkauf seines Grundstücks und beauftragte dazu einen Makler. Für das Grundstück interessierte sich ein Unternehmen, welches im Bereich der Bauwirtschaft tätig war und Grundstücke bebaute und vermarktete. Der vom Grundstückseigentümer verlangte Kaufpreis in Höhe von 165.000 Euro war dem Unternehmen jedoch zu hoch. Da unter dem Grundstück eine unterirdische Wasserleitung verlief, welche grundbuchrechtlich und baulastenmäßig nicht erfasst war, und sich zudem eine sanierungsbedürftige Giebelwand auf dem Grundstück befand, bot das Unternehmen einen Kaufpreis von 130.000 Euro an. Dieses Angebot lehnte der Grundstückseigentümer aber ab. Das Unternehmen erhob daraufhin Klage auf Zahlung von
Landgericht gibt Schadensersatzklage statt
Das Landgericht Mönchengladbach gab der Schadensersatzklage statt. Dagegen richtete sich die Berufung des Grundstückseigentümers.
Oberlandesgericht verneint Schadensersatzanspruch
Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied zu Gunsten des Grundstückseigentümers und hob daher die Entscheidung des Landgerichts auf. Dem Unternehmen stehe kein Anspruch auf
Keine vorvertragliche Haftung bei Notarverträgen
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts sei bei Notarverträgen besondere Vorsicht bei der Prüfung vorvertraglicher Haftung geboten. Denn würde eine Verpflichtung zum
Schadensersatzanspruch bei vorsätzlicher Treuepflichtverletzung
Eine Grundlage für einen Schadensersatzanspruch könne aber eine vorsätzliche Treuepflichtverletzung sein, so das Oberlandesgericht. Diese könne darin liegen, dass der Partner eine tatsächlich nicht vorhandene Abschlussbereitschaft vorspiegelt oder von einer geäußerten Abschlussbereitschaft abrückt, ohne dies zu offenbaren. So lag der Fall hier aber nicht.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.03.2020
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (zt/GE 2020, 193/rb)
- Landgericht Mönchengladbach, Urteil vom 10.10.2018
[Aktenzeichen: 6 O 128/16]
Jahrgang: 2020, Seite: 193 GE 2020, 193
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 28528
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil28528
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.