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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 08.12.2016
- 10 W 57/16 -
Landwirtschaftlich genutzte Grundstücke bleiben in der Landwirtschaft
Landwirten steht Vorkaufsrecht für landwirtschaftliche Grundstücke zu
Durch das Ausüben eines siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts können an Nichtlandwirte verkaufte, landwirtschaftlich genutzte Grundstücke für den Erwerb durch einen Landwirt gesichert werden, so dass sie in der Landwirtschaft verbleiben. Die grundstücksverkehrsrechtliche Genehmigung für den von den Nichtlandwirten abgeschlossenen Kaufvertrag ist dann zu versagen. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm entschieden und bestätigte damit die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts Schwelm.
Die Beteiligten des zugrunde liegenden Verfahrens streiten über die Genehmigung eines Kaufvertrages und die wirksame Ausübung eines siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts. Ein
Siedlungsunternehmen entscheidet sich für Ausübung eines Vorkaufsrechts zu Gunsten eines erwerbswilligen Landwirts
Die mit der Prüfung des Kaufvertrages nach dem Grundstücksverkehrsgesetz befasste Kreisstelle Märkischer Kreis/Ennepe-Ruhr der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen beteiligte das in Dortmund ansässige, landeseigene Siedlungsunternehmen und die Bezirksregierung in Arnsberg als Siedlungsbehörde. Nach entsprechender Empfehlung durch die Siedlungsbehörde entschied sich das Siedlungsunternehmen für die Ausübung eines Vorkaufsrechts nach dem Reichssiedlungsgesetz zu Gunsten des erwerbswilligen Landwirts, der die Flächen bereits als Pächter nutzte. Dies teilte die Kreisstelle der Landwirtschaftskammer sodann den Beteiligten mit. (Hinweis: Durch ein wirksam ausgeübtes
Gegen die Ausübung des Vorkaufsrechts haben sich die Käufer mit einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung gewandt und gemeint, dass die grundstücksverkehrsrechtliche Genehmigung ihres Kaufvertrages mangels wirksam ausgeübten Vorkaufsrechts als erteilt zu gelten habe.
Grundstücksverkehrsrechtliche Genehmigung des Kaufvertrages der Nichtlandwirte wurde zu Recht versagt
Der Antrag blieb erfolglos. Das Oberlandesgerichts Hamm stellte fest, dass die grundstücksverkehrsrechtliche Genehmigung nicht als erteilt zu gelten hat und auch zu Gunsten der Käufer nicht erteilt werden kann. Die zuständige Kreisstelle der Landwirtschaftskammer habe, so das Gericht, die grundstücksverkehrsrechtliche Genehmigung des Kaufvertrages der Nichtlandwirte zu Recht versagt, nachdem das Siedlungsunternehmen in dem zwischengeschalteten Verfahren das
"Ungesunde Verteilung" von Grund und Boden ist zulässiger Versagungsgrund
Die Genehmigung des Kaufvertrages der Nichtlandwirte sei zudem auch in der Sache zu versagen. Nach dem Grundstücksverkehrsgesetz sei die "ungesunde Verteilung" von Grund und Boden ein Versagungsgrund. Von einer solchen Verteilung sei nach der Rechtsprechung auszugehen, wenn ein landwirtschaftlich genutztes
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.03.2017
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
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Dokument-Nr. 23875
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