Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 28.01.2015
- 15 W 503/14 -
Erbverzicht der Eltern erstreckt sich auch auf deren Kinder
Überlebender Ehegatte kann bei gemeinschaftlichem Testament nicht anderweitig über Erbteil des Verzichtenden verfügen
Ein Erbverzicht kann auch für die Kinder des Verzichtenden Folgen haben. Denn, wer auf einen ihm testamentarisch zugewandten Erbteil verzichtet, schließt auch seine Kinder vom Erbteil aus, wenn die Verzichtsvereinbarung nichts anderes bestimmt. Für den Fall, dass ein Miterbe auf seine verbindlich gewordene Erbeinsetzung in einem gemeinschaftlichen Testament mit Pflichtteilsstrafklausel verzichtet, kann der überlebende Ehegatte über den Erbteil des Verzichtenden nicht anderweitig, z. B. zugunsten eines Kindes des Verzichtenden verfügen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die in Dortmund wohnenden Eltern des Erstbeteiligten aus Hamm errichteten 1980 ein
Schwester hatte durch notariellen Vertrag bereits auf gesetzliches Erb- und Pflichtteilsrecht und zugewandtes Erbrecht verzichtet
Nach der vom Amtsgericht Dortmund getroffenen und vom Oberlandesgericht Hamm bestätigten Entscheidung ist der Erstbeteiligte der Alleinerbe seiner Mutter geworden. Der Erstbeteiligte und seine im Jahre 2002 verstorbene Schwester seien durch das im Jahre 1980 errichtete gemeinschaftliche Testament der Eltern zu
Zuwendungsverzicht der Schwester erstreckt sich auch auf ihre Abkömmlinge
Ihre Kinder seien nicht als Ersatzerben berufen. Der Zuwendungsverzicht der Schwester erstrecke sich auch auf ihre Abkömmlinge. Die nach dem Gesetz mögliche andere Bestimmung sei im Verzichtsvertrag nicht getroffen worden. Damit sei der Erbteil der Schwester beim Tode der Erblasserin dem Erstbeteiligten angewachsen. Insoweit enthalte auch das gemeinschaftliche Testament keine anderweitige Bestimmung.
Gemeinschaftliches Testament ist hinsichtlich der Alleinerbenstellung des Erstbeteiligten bindend
Die Erblasserin sei nach dem Tode ihres Ehemanns gehindert gewesen, ihre Enkelin und den Zweitbeteiligten als
Anmerkung:
Dass der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.04.2015
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 20885
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss20885
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.