die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „gemeinschaftliches Testament“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom 09.10.2020
- 3 W 43/20 -
Kontaktabbruch des Kindes wegen jahrelangen Ehebruchs des letztverstorbenen Ehegatten rechtfertigt keine Neutestierung wegen "familiärer Zuwiderhandlungen" des Kindes
Erbeinsetzung der Geliebten des treulosen Ehegatten scheitert
Enthält ein gemeinschaftliches Testament die Regelung, wonach das Testament durch den überlebenden Ehegatten wegen "familiärer Zuwiderhandlungen" des als Schlusserben eingesetzten Kindes geändert werden kann, so greift diese Regelung nicht, wenn das Kind wegen des jahrelangen Ehebruchs des überlebenden Ehegattens den Kontakt zu ihm abbricht. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Kind intellektuell minderbegabt ist. Dies hat das Oberlandesgericht Bamberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 1999 hatte ein Ehepaar ein gemeinschaftliches Testament errichtet, wonach sie sich selbst als Erben und ihren Sohn als Schlusserben eingesetzt haben. Zudem enthielt das Testament die Regelung, dass es bei einer "familiären Zuwiderhandlung" des Sohnes abgeändert werden kann. Die Schlusserbeneinsetzung diente der Fürsorge des intellektuell minderbegabten Sohnes. Ab dem Jahr 2004 unterhielt der Ehemann mit der Schwester seiner Ehefrau ein außereheliches Verhältnis einschließlich gemeinsamer Urlaubsreisen. Darunter hatte die Ehefrau sehr gelitten. Der Sohn des Paares stand dabei auf Seiten der Mutter.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.05.2018
- 3 Wx 66/18 -
Ex-Ehegatte steht Recht auf Einsicht in ein vom anderen Ex-Ehegatten später errichtetes Testament zu
Einsicht soll Klarheit über Inhalt des Testaments und Wirksamkeit eines früheren gemeinschaftlichen Testaments ermöglichen
Haben die Ehegatten ein gemeinschaftliches Testament errichtet und hat ein Ehegatte nach der Scheidung ein weiteres Testament errichtet, so steht dem anderen Ehegatten ein Recht auf Einsicht in dieses Testament zu. Denn die Einsicht soll gerade den Inhalt des Testaments und damit die Wirksamkeit des früheren gemeinschaftlichen Testaments klären. Dies hat das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 1975 hatte ein Ehepaar ein gemeinschaftliches Testament errichtet. Nach der Scheidung errichtete der Ehemann im Jahr 1994 ein notariell beurkundetes neues Testament, welches seine nunmehrige Ehefrau begünstigte. Als der Ehemann im Jahr 2018 verstarb, wollte seine Ex-Frau Einsicht in das verwahrte neue Testament haben. Sie wollte prüfen,... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 20.12.2017
- 3 W 112/17 -
Ehegatte muss bis zu 12 Tage nach Tod des anderen Ehegattens mit Zugang eines zu Lebzeiten erklärten Widerrufs eines gemeinschaftlichen Testaments rechnen
Bei Versterben des widerrufenden Ehegattens muss Widerruf alsbald nach Erbfall zugehen
Ein Ehegatte muss damit rechnen, dass innerhalb von 12 Tagen nach dem Tod des anderen Ehegatten ein von diesem noch zu Lebzeiten erklärter Widerruf des gemeinschaftlichen Testaments zugeht. Ein solcher Widerruf ist gemäß § 130 Abs. 2 BGB wirksam. Wichtig ist, dass der Widerruf bei Versterben des widerrufen Ehegatten dem anderen Ehegatten alsbald zugeht. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2016 widerrief eine Ehefrau mit notarieller Urkunde ein mit ihrem Ehemann verfasstes gemeinschaftliches und wechselseitiges Testament aus dem Jahr 2003. Sie wies den Notar zudem an, den Widerruf dem Ehemann in Ausfertigung zustellen zu lassen. Zugleich setzte sie mittels eines neuen notariellen Testaments ihre Geschwister zu ihren... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.05.2018
- 3 Wx 70/17 -
Zwei Einzeltestamente eines Ehepaars auf einem Blatt bleiben trotz Zerreißen des Blattes ein gemeinschaftliches Testament
Kein Widerruf des Testaments durch Trennung der Einzeltestamente
Errichten die Eheleute auf einem Blatt je ein Einzeltestament, in dem sie sich jeweils als Erben einsetzen, so liegt auch dann ein gemeinschaftliches Testaments vor, wenn das Blatt zerrissen wird und damit die Einzeltestamente getrennt werden. In der Trennung der Testamente liegt kein Widerruf. Dies hat das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall errichtete ein Ehepaar im Januar 1986 auf einem DIN-A4 Blatt je zwei Einzeltestamente, durch die sie sich gegenseitig als Erben einsetzten. Ihre Kinder sollten demnach erst nach dem Tod des überlebenden Ehegatten erben. Das DIN-A4 Blatt wurde nachträglich in der Mitte zerrissen, so dass die beiden Einzeltestamente getrennt waren. Nach dem Tod des Ehemanns... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht München, Beschluss vom 08.11.2016
- 31 Wx 224/16 -
Gemeinschaftliche testamentarische Anordnung der Ehegatten zum Pflichtteils- bzw. Erbteilsverzicht der Kinder spricht für wechselbezügliche Schlusserbeneinsetzung der Kinder
Überlebender Ehegatte kann Schlusserbeneinsetzung nachträglich nicht ändern
Haben die Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament einen Pflichtteils- bzw. Erbteilsverzicht der Kinder bis beide Eltern gestorben sind angeordnet, so spricht dies für eine wechselbezügliche Schlusserbeneinsetzung der Kinder. In diesem Fall ist der überlebende Ehegatte daran gehindert, die Schlusserbeneinsetzung nachträglich zu ändern. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Durch ein gemeinschaftliches Testament aus dem Jahr 2000 setzte sich ein Ehepaar gegenseitig als Alleinerben ein. Das Testament enthielt zwar keine ausdrückliche Erbeneinsetzung nach dem Tod des überlebenden Ehegatten, jedoch ordnete es einen Pflichtteils- bzw. Erbteilsverzicht für die beiden gemeinsamen Kinder bis zum Tode beider Eltern... Lesen Sie mehr
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Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 02.07.1985
- 1 Z 42/85 -
Zulässiger Widerruf der durch ein Berliner Testament eingesetzten Verwandten der Ehefrau als Schlusserbin nach Tod des Ehemanns
Erbeinsetzung der Verwandten der Ehefrau nicht als wechselbezüglich im Sinne des § 2270 Abs. 1 BGB anzusehen
Hat sich ein Ehepaar gegenseitig als Erben eingesetzt und eine Verwandte der Ehefrau als Schlusserbin, so ist darin keine wechselbezügliche Verfügung im Sinne des § 2270 Abs. 1 BGB zusehen. Nach dem Tod des Ehemanns kann die Ehefrau somit die Erbeinsetzung ihrer Verwandten frei widerrufen. Dies hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall setzte sich ein Ehepaar im Jahr 1971 durch ein gemeinschaftliches eigenhändiges Testament gegenseitig als Erben und eine Verwandte der Ehefrau als Schlusserbin ein. Nach dem Tod des Ehemanns widerrief die Ehefrau die Erbeinsetzung ihrer Verwandten. Über die Wirksamkeit dieses Widerrufs bestand nach dem Tod der Ehefrau Streit.... Lesen Sie mehr
Kammergericht Berlin, Beschluss vom 16.02.1993
- 1 W 6261/91 -
Gemeinschaftliches Testament eines Ehepaars mit gegenseitiger Einsetzung als Alleinerben und der Nichten und Neffen eines Ehegatten als Schlusserben erlangt mit Tod des Erstversterbenden keine Bindungswirkung für Überlebenden
Nichten und Neffen des einen Ehegatten sind nicht zwingend nahestehende Personen des anderen Ehegatten
Setzt sich ein Ehepaar in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig als Alleinerben ein und die Nichten und Neffen des einen Ehegatten als Schlusserben, liegt darin nur dann eine wechselbezügliche Verfügung im Sinne des § 2270 BGB, wenn die Nichten und Neffen des einen Ehegatten für den anderen Ehegatten nahestehende Personen sind. Dies hat das Kammergericht entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall errichtete ein Ehepaar im Jahr 1969 ein gemeinschaftliches Testament. In diesem setzten sich die Eheleute gegenseitig als Alleinerben und die 3 Kinder der Geschwister des einen Ehegatten als Schlusserben ein. Nach dem Tod seiner Ehefrau, errichtete der Ehemann im August 1989 ein eigenhändiges Testament, wodurch er seinen Nachlass neben seinen Neffen und... Lesen Sie mehr
Kammergericht Berlin, Beschluss vom 19.12.2014
- 6 W 155/14 -
Gemeinschaftliches Testament eines Ehepaars mit gegenseitiger Einsetzung als Alleinerben und der Kinder als Schlusserben erlangt mit Tod des Erstversterbenden Bindungswirkung für Überlebenden
Überlebender kann im gemeinschaftlichen Testament getroffene Verfügungen nicht ändern
Setzt sich ein Ehepaar in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig als Alleinerben ein und ihre Kinder als Schlusserben, liegen darin regelmäßig wechselbezügliche Verfügungen im Sinne des § 2270 BGB. Mit dem Tod eines Ehegatten tritt daher eine Bindungswirkung für den Überlebenden ein. Dieser ist nunmehr daran gehindert von den getroffenen Verfügungen abzuweichen (§ 2271 Abs. 2 BGB). Dies hat das Kammergericht entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall errichtete ein Ehepaar im Dezember 2002 ein gemeinschaftliches Testament. In diesem setzten sich die Eheleute gegenseitig als Alleinerben und ihre gemeinsame Tochter als Schlusserbin ein. Nach dem Tod seiner Ehefrau, errichtete der Ehemann im April 2013 ein eigenhändiges Testament, wodurch seine Tochter enterbt wurde. Nach dessen Tod beantragte die Tochter... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 28.01.2015
- 15 W 503/14 -
Erbverzicht der Eltern erstreckt sich auch auf deren Kinder
Überlebender Ehegatte kann bei gemeinschaftlichem Testament nicht anderweitig über Erbteil des Verzichtenden verfügen
Ein Erbverzicht kann auch für die Kinder des Verzichtenden Folgen haben. Denn, wer auf einen ihm testamentarisch zugewandten Erbteil verzichtet, schließt auch seine Kinder vom Erbteil aus, wenn die Verzichtsvereinbarung nichts anderes bestimmt. Für den Fall, dass ein Miterbe auf seine verbindlich gewordene Erbeinsetzung in einem gemeinschaftlichen Testament mit Pflichtteilsstrafklausel verzichtet, kann der überlebende Ehegatte über den Erbteil des Verzichtenden nicht anderweitig, z. B. zugunsten eines Kindes des Verzichtenden verfügen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die in Dortmund wohnenden Eltern des Erstbeteiligten aus Hamm errichteten 1980 ein gemeinschaftliches Testament mit Pflichtteilsstrafklausel, in dem sie den Überlebenden zum befreiten Vorerben und zwei ihrer Kinder, den 1963 geborenen Erstbeteiligten und seine 1957 geborene Schwester, zu gleichen Teilen als Nacherben einsetzten. Nach dem... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 21.02.2014
- 15 W 46/14 -
Unvollständiges Ehegattentestament muss kein Einzeltestament sein
Entwurf eines gemeinschaftlichen Testaments ist bei fehlender Unterschrift eines Ehepartners nicht immer als formwirksames Einzeltestament anzusehen
Ein mangels Unterschrift der Ehefrau gescheitertes gemeinschaftliches Ehegattentestament ist grundsätzlich kein Einzeltestament des den Entwurf verfassenden Ehemanns. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Ehemann den Testamentsentwurf - unabhängig vom Beitritt seiner Ehefrau - als sein Einzeltestament gelten lassen wollte. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm unter Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung des Amtsgerichts Lünen.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der im Mai 2013 im Alter von 74 Jahren verstorbene Erblasser aus Werne beabsichtigte im Februar 2007 mit seiner Ehefrau ein gemeinschaftliches Ehegattentestament zu errichten. Er erstellte einen Entwurf, den er selbst unterzeichnete. Die Unterzeichnung seiner Ehefrau unterblieb. Die Ehegatten hatten 4 Kinder. Im Testamentsentwurf war vorgesehen,... Lesen Sie mehr