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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Erbverzicht“ veröffentlicht wurden
Bundesfinanzhof, Urteil vom 14.07.2024
- II R 13/22 -
Kein höherer erbschaftsteuerlicher Freibetrag aufgrund eines Erbverzichts der Elterngeneration
Keine Vergünstigung , wenn der Abkömmling des Erblassers noch lebt
Verzichtet ein Kind (z.B. der Sohn) zivilrechtlich wirksam gegenüber einem Elternteil (z.B. dem Vater) auf seinen gesetzlichen Erbteil, dann hat dieser Verzicht für die Erbschaftsteuer nicht zur Folge, dass beim Versterben des Elternteils (d.h. des Vaters) die Enkel des Erblassers den Freibetrag in Höhe von 400.000 € erhalten. Vielmehr erhält der Enkel nur einen Freibetrag in Höhe von 200.000 €. Der Verzicht auf den gesetzlichen Erbteil eines Abkömmlings scheidet somit als „Steuersparmodell“ für die Enkel des Erblassers aus. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Im Streitfall hatte der Vater des Klägers gegenüber seinem eigenen Vater –dem Großvater des Klägers-- vertraglich auf sein gesetzliches Erbrecht verzichtet. Zivilrechtlich galt der Vater deshalb als verstorben und hatte auch keinen Anspruch auf einen Pflichtteil (§ 2346 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Als der Großvater verstarb, wurde der Kläger, also sein Enkel, gesetzlicher Erbe. Er beantragte deshalb beim Finanzamt, ihm für die Erbschaft einen Freibetrag in Höhe von 400.000 € zu gewähren. Dabei handelt es sich um den Freibetrag, der ihm als Enkel zu gewähren wäre, wenn sein Vater tatsächlich vorverstorben wäre (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 Alternative... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 22.02.2017
- I-3 Wx 16/17 -
Während erster Ehe erklärter notarieller Erbverzicht gilt nicht für zweite Ehe mit demselben Ehegatten
Ehevertrag während erster Ehe gilt nur für diese Ehe
Erklären die Ehegatten mittels Ehevertrag den gegenseitgen Erbverzicht, so gilt dieser nicht mehr, wenn die Ehegatten sich zwar haben scheiden lassen, später aber wieder heiraten. Der während der ersten Ehe geschlossene Ehevertrag gilt nur für diese Ehe. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 1999 schloss ein Ehepaar anlässlich der Trennung einen Ehevertrag ab. Durch diesen wurde unter anderem der gegenseitige Erbverzicht erklärt. Nachfolgend kam es auch zur Scheidung. Im Dezember 2009 heiratete das Paar erneut. Nachdem der Ehemann verstarb, beantragte die Ehefrau auf Grundlage der gesetzlichen Erbfolge die Erteilung eines Erbscheins.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 08.11.2016
- 10 U 36/15 -
Umfassender Erb- und Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung durch Sportwagen sittenwidrig
Notarieller Vertrag weist durch Abfindung erhebliches Ungleichgewicht zulasten des Erben auf
Vereinbart ein Vater mit seinem gerade 18 Jahre alt gewordenen Sohn einen umfassenden Erbverzicht, bei dem der Sohn allein mit einem Sportwagen Nissan GTR X abgefunden werden soll und das Fahrzeug nur dann erhält, wenn er im Alter von 25 Jahren eine Berufsausbildung erfolgreich absolviert hat, können die Vereinbarungen sittenwidrig und deswegen unwirksam sein. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Detmold.
Der in Detmold lebende Beklagte des zugrunde liegenden Verfahrens ist praktizierender Zahnarzt und geschäftlich aktiv. Der im Jahre 1995 geborene Kläger ist sein Sohn. Er wuchs bei seiner Mutter im Rheinland auf, nachdem die Ehe seiner Eltern 1997 geschieden worden war. Im Sommer 2013 verließ der Kläger vorzeitig die Schule, zog zum Beklagten nach Detmold und begann dort eine Ausbildung... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 28.01.2015
- 15 W 503/14 -
Erbverzicht der Eltern erstreckt sich auch auf deren Kinder
Überlebender Ehegatte kann bei gemeinschaftlichem Testament nicht anderweitig über Erbteil des Verzichtenden verfügen
Ein Erbverzicht kann auch für die Kinder des Verzichtenden Folgen haben. Denn, wer auf einen ihm testamentarisch zugewandten Erbteil verzichtet, schließt auch seine Kinder vom Erbteil aus, wenn die Verzichtsvereinbarung nichts anderes bestimmt. Für den Fall, dass ein Miterbe auf seine verbindlich gewordene Erbeinsetzung in einem gemeinschaftlichen Testament mit Pflichtteilsstrafklausel verzichtet, kann der überlebende Ehegatte über den Erbteil des Verzichtenden nicht anderweitig, z. B. zugunsten eines Kindes des Verzichtenden verfügen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die in Dortmund wohnenden Eltern des Erstbeteiligten aus Hamm errichteten 1980 ein gemeinschaftliches Testament mit Pflichtteilsstrafklausel, in dem sie den Überlebenden zum befreiten Vorerben und zwei ihrer Kinder, den 1963 geborenen Erstbeteiligten und seine 1957 geborene Schwester, zu gleichen Teilen als Nacherben einsetzten. Nach dem... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 22.07.2014
- 15 W 92/14 -
Wortwahl "Ein für alle Male abgefunden" kann als Erbverzicht auszulegen sein
Vertragsinhalt lässt kein anderes Auslegungsergebnis zu
Erklärt ein Abkömmling nach dem Tode seines Vaters in einem notariellen Erbauseinandersetzungsvertrag mit seiner Mutter, er sei mit der Zahlung eines bestimmten Betrages “vom elterlichen Vermögen unter Lebenden und von Todes wegen ein für alle Male abgefunden“, kann das als Verzicht auf das gesetzliche Erbrecht nach dem Tode der Mutter auszulegen sein. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Der im vorliegenden Fall 1991 im Alter von 62 Jahren verstorbene Familienvater aus Bergkamen wurde von seiner 1935 geborenen Ehefrau und seinen beiden Kindern, einer 1960 geborenen Tochter und einem 1972 geborenem Sohn, beerbt. Mit den Kindern schloss die Ehefrau im Jahre 1991 einen notariellen Erbauseinandersetzungsvertrag. Nach dem Vertrag erwarb der Sohn gegen die Zahlung von insgesamt... Lesen Sie mehr
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Landgericht Coburg, Urteil vom 03.09.2008
- 21 O 295/08 -
Zur Frage, ob ein Erbverzicht auch dann gilt, wenn der Erblasser später noch erhebliches Vermögen erwirbt
Erbverzicht will gut überlegt sein
Nicht selten erklären Kinder gegenüber ihren Eltern einen notariellen Erbverzicht und erhalten im Gegenzug eine Abfindung. Ein solcher Verzicht will aber gut überlegt sein. Einmal abgegeben, bleibt man an ihn gebunden, selbst wenn die Eltern bis zu ihrem Tod noch erhebliches Vermögen anhäufen.
Das zeigt ein vom Landgericht Coburg entschiedene Fall, bei dem eine Klägerin mit der Klage gegen ihren Bruder auf Pflichtteilszahlung von rund 42.500 € scheiterte. Aufgrund ihres 35 Jahre vor dem Tod der Mutter erklärten Erbverzichts partizipierte sie mit keinem Cent an dem Nachlass der Mutter. Dass die bis zu ihrem Ableben noch Eigentum erwerben würde, war nach Auffassung des Gerichts... Lesen Sie mehr
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