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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 24.09.2015
- 27 W 104/15 -
Einladung von Vereinsmitgliedern zur Mitgliederversammlung per E-Mail ausreichend
Einladung per E-Mail genügt in der Satzung bestimmter Schriftform
Schreibt eine Vereinssatzung die schriftliche Einladung zur Mitgliederversammlung vor, können die Mitglieder auch per E-Mail eingeladen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Verfahrens, ein in Essen eingetragener
Einladung zur Vereinsmitgliederversammlung per E-Mail ohne Unterschrift genügt Schriftformerfordernis
Die vom Antragsteller gegen die Zwischenverfügung eingelegte Beschwerde hatte Erfolg. Das Oberlandesgericht Hamm hat die Zwischenverfügung aufgehoben und das Amtsgericht zur erneuten Entscheidung über den Eintragungsantrag verpflichtet. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.10.2015
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
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Dokument-Nr. 21747
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