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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „E-Mail“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.10.2022
- VII ZR 895/21 -

Zugang einer E-Mail im Geschäftsverkehr mit abrufbereiter Zur­verfügung­stellung auf Mailserver des Empfängers innerhalb der Geschäftszeiten

Tatsächliche Kenntnisnahme der E-Mail nicht erforderlich

Im Geschäftsverkehr gilt eine E-Mail dann als zugegangen, wenn sie innerhalb der üblichen Geschäftszeiten auf dem Mailserver des Empfängers abrufbereit zur Verfügung gestellt wird. Wann die E-Mail tatsächlich zur Kenntnis genommen wird, spielt dabei keine Rolle. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2019 fand vor dem Landgericht Berlin ein Klageverfahren wegen Zahlung eines restlichen Werklohns statt. Dabei ging es unter anderem um die Frage, ob zwischen den Parteien ein Vergleich über den Werklohn zustande gekommen war. Im Dezember 2018 hatte die Klägerin der Beklagten mittels einer an einem Donnerstag um 9.19 Uhr versendeten E-Mail die Zahlung eines Vergleichsbetrags angeboten. Wenige Minuten später widerrief sie wiederum mittels einer E-Mail das Vergleichsangebot.Sowohl das Landgericht Berlin als auch das Kammergericht Berlin bejahten das Zustandekommen des... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 10.08.2023
- 26 W 13/23 -

Nachweis des Absendens einer E-Mail begründet keinen Anscheinsbeweis für deren Zugang

Nachweis des Zugangs durch Eingangs- oder Lesebestätigung

Der Nachweis über das Absenden einer E-Mail begründet keinen Anscheinsbeweis dafür, dass die E-Mail zugegangen ist. Der Beweis des Zugangs ist über die Vorlage einer Eingangs- oder Lesebestätigung möglich. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

Im Rahmen eines Rechtsstreits hatte das Oberlandesgericht Hamm im Jahr 2023 über den Beweis des Zugangs einer E-Mail zu entscheiden. Das Landgericht Hagen hatte in der Vorinstanz entschieden, dass für den Zugang einer E-Mail kein Anscheinsbeweis spreche. Denn es sei technisch möglich, dass eine E-Mail trotz des Absendens nicht beim Empfänger ankommt.Das Oberlandesgericht... Lesen Sie mehr

Landgericht Hagen, Beschluss vom 31.03.2023
- 10 O 328/22 -

Für Zugang einer E-Mail spricht kein Anscheinsbeweis

Technische Möglichkeit des Nichterreichens der E-Mail trotz Absendens

Für den Zugang einer E-Mail spricht kein Anscheinsbeweis. Denn es ist technisch möglich, dass eine E-Mail trotz des Absendens nicht beim Empfänger ankommt. Dies hat das Landgericht Hagen entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Klageverfahrens im Jahr 2023 vor dem Landgericht Hagen unter anderem über den Zugang einer E-Mail. Die Beklagte bestritt diese erhalten zu haben. Der Kläger verwies darauf, dass er die E-Mail abgesendet habe.Das Landgericht Hagen entschied, dass der Absender der E-Mail den Zugang dieser beim Empfänger... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Rostock, Beschluss vom 03.04.2024
- 7 U 2/24 -

Für Zugang einer einfachen E-Mail spricht kein Anscheinsbeweis

Empfänger muss nicht gesamten Posteingang offenlegen zwecks Beweises des E-Mail-Zugangs

Für den Zugang einer einfachen E-Mail spricht kein Anscheinsbeweis. Zudem muss der Empfänger nicht seinen gesamten Posteingang offenlegen, um den E-Mail-Zugang nachweisen zu können. Dies hat das Oberlandesgericht Rostock entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Oberlandesgericht Rostock in einem Berufungsverfahren im Jahr 2024 unter anderem darüber zu entscheiden, ob der Zugang einer einfachen, ohne Empfangs- oder Lesebestätigung übermittelten E-Mail mittels eines Anscheinsbeweises belegt werden kann.Das Oberlandesgericht Rostock sah für die Annahme eines Anscheinsbeweises für... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 27.07.2023
- 19 U 83/22 -

Maß der Sicherheits­vorkehrungen beim Versand von E-Mails im geschäftlichen Verkehr richtet sich nach berechtigten Sicherheits­erwartungen des Verkehrs

Keine Pflicht zur Verwendung von Sender Policy Framework, Verschlüsselung von pdf-Dateien, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und Transport­verschlüsselung

Das Maß der Sicherheits­vorkehrungen beim Versand von E-Mails im geschäftlichen Verkehr richtet sich nach den berechtigten Sicherheits­erwartungen des Verkehrs unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit. Demnach besteht keine Pflicht zur Verwendung von Sender Policy Framework, Verschlüsselung von pdf-Dateien, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und Transport­verschlüsselung. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2021 kam es zwischen zwei Firmen zu einem Kaufvertragsschluss über einen Gebrauchtwagen. In diesem Zuge erhielt die Käuferin von der Verkäuferin eine E-Mail mit der Rechnung in Höhe von 13.500 €. Einige Minuten später erhielt die Käuferin eine weitere E-Mail, die augenscheinlich ebenfalls von der Verkäuferin stammte. Tatsächlich... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Hamburg, Urteil vom 31.07.2023
- 3 K 1110/23 -

Keine ordnungsgemäße Widerspruchs­einlegung bei Übermittlung eines eingescannten Widerspruchs mittels einfacher E-Mail

Widerspruch kann nicht mittels einfacher E-Mail eingelegt werden

Ein Widerspruch kann nicht mittels einer einfachen E-Mail eingelegt werden. Daran ändert auch nichts der Umstand, dass die E-Mail den Widerspruch in eingescannter Form enthält. Dies hat das Verwaltungsgericht Hamburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall erhielt ein Hamburger im September 2022 im Zusammenhang wegen rückständiger Rundfunkbeiträge eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung. Dagegen legte der Bürger Widerspruch ein, nicht jedoch postalisch. Vielmehr scannte er den Widerspruch ein und versendete diesen per einfacher E-Mail an die zuständige Behörde. Die Behörde hielt dies für unzulässig und... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 16.02.2023
- 2 ORbs 35 Ss 4/23 -

Unzulässige Einlegung eines Einspruchs gegen Bußgeldbescheid mittels einfacher E-Mail

Bei Ausdruck des Anhangs der E-Mail innerhalb der Einspruchsfrist liegt wirksamer Einspruch vor

Wird ein Einspruch gegen ein Bußgeldbescheid mittels einer einfachen E-Mail versendet, so liegt kein wirksamer Einspruch vor. Wird der Anhang der E-Mail aber innerhalb der Einspruchsfrist von der Behörde ausgedruckt, so wird der Einspruch wirksam. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2022 erhielt ein Autofahrer vom Regierungspräsidium Karlsruhe ein Bußgeldbescheid wegen einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit. Gegen diesen Bescheid legte er mittels einfacher E-Mail Einspruch ein. Zwar versandte er zudem die Einspruchsschrift in schriftlicher Form an die Behörde, dort kam sie aber erst nach Ablauf der... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 14.12.2022
- 37 C 141/22 -

In Versendung eines Links mittels E-Mail liegt keine ordnungsgemäße Information des Fluggastes über seine Rechte

Von Fluggast darf keine Mitwirkungshandlung zur Informations­beschaffung gefordert werden

In der Versendung eines Links mittels einer E-Mail liegt keine ordnungsgemäße Information des Fluggastes über seine Rechte gemäß Art. 14 Abs. 2 der Fluggast­rechte­verordnung (VO). Vom Fluggast darf nicht gefordert werden, dass er zur Informations­beschaffung mitwirkt. Dies hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall ging es in einem Rechtsstreit im Jahr 2022 vor dem Amtsgericht Düsseldorf über die Zahlung einer Entschädigung wegen einer Flugannullierung unter anderem darum, ob die Fluggesellschaft den Fluggast ordnungsgemäß über seine Rechte aufgeklärt hatte. Die Fluggesellschaft hatte den Fluggast eine E-Mail gesandt, in dem sich ein Link zu den Informationen befand.... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 12.05.2022
- 5 StR 398/21 -

Strafantrag kann nicht mittels "einfacher" E-Mail übermittelt werden

Strafantrag per E-Mail entspricht nicht den Formerfordernissen

Strafanträge müssen schriftlich eingesandt werden. Der Bundesgerichtshof hat auf die Revision des Angeklagten ein vor dem Landgericht Dresden geführtes Strafverfahren wegen Übermittlung des Strafantrags mittels "einfacher" E-Mail weitgehend eingestellt und das in der Sache ergangene Urteil im Rechts­folgen­ausspruch aufgehoben.

Das Landgericht hatte den Angeklagten wegen Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht in 13 Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit schwerem sexuellen Missbrauch eines Kindes, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und acht Monaten verurteilt und seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Hinsichtlich der Tatvorwürfe des Verstoßes gegen Weisungen... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 05.08.2022
- 142 C 1633/22 -

Werbe-E-Mails ohne Zustimmung stellen Eingriff in allgemeines Persönlichkeits­recht dar

AG München gibt Klage statt

Das Amtsgericht München untersagte einem Pay-TV Anbieter, im geschäftlichen Verkehr zu Werbezwecken mit dem Kläger per E-Mail Kontakt aufzunehmen, ohne dass dessen ausdrückliche Einwilligung vorliegt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wurde ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 EUR angedroht, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an dem oder den Geschäftsführer(n).

Der Kläger betrieb eine E-Mail-Adresse, die er unter anderem für berufliche Zwecke nutzte. Im Dezember 2021 widersprach er der werblichen Nutzung seiner personenbezogenen Daten, indem er eine E-Mail an die Beklagte sandte. Trotzdem erhielt er im Januar 2022 erneut elektronische Post der Beklagten, mit der diese für den Abschluss eines 12monatigen Abos warb. Der Kläger forderte die... Lesen Sie mehr