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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 09.07.2015
- 4 U 59/15 -
Unternehmen darf Produkte in E-Mails nicht mit Weiterempfehlungsfunktion auf Verkaufsplattform Amazon anbieten
Empfehlungs-E-Mail stellt unverlangt zugesandte Werbung und damit unzumutbare Belästigung dar
Ein Verkäufer der Internetplattform Amazon handelt wettbewerbswidrig, wenn mittels E-Mails, die durch die Weiterempfehlungsfunktion der Plattform versandt werden, für sein Amazon-Verkaufsangebot gegenüber Dritten geworben wird, die zuvor nicht ausdrücklich in den Erhalt der Werbe-E-Mails eingewilligt haben. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das beklagte Unternehmen aus Kulmbach bot im August 2014 auf der Verkaufsplattform
Sonnenschirme dürfen nicht mit Weiterempfehlungsfunktion auf Amazon angeboten werden
Der Unterlassungsantrag der Klägerin hatte Erfolg. Das Oberlandesgericht Hamm hat es der Beklagten untersagt, ihre Sonnenschirme mit der infrage stehenden Weiterempfehlungsfunktion auf der Verkaufsplattform
Empfehlungs-E-Mail stellt unzumutbare Belästigung im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb dar
Das vom Empfänger vorab nicht gebilligte Übersenden einer Weiterempfehlungs-E-Mail mittels der von der Plattform zur Verfügung gestellten Weiterleitungsfunktion sei
Versandt der Empfehlungs-E-Mail durch Amazon-Kunden und nicht durch Unternehmen direkt für Entscheidung unerheblich
Ohne Belang sei, dass eine derartige Empfehlungs-E-Mail nicht von der Beklagten, sondern von einem Amazon-Kunden versandt werde. Der Versand der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.01.2016
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
- Tell-A-Friend Funktion ist Spam: Unverlangte von Webseite versandte Empfehlungs-E-Mails sind unzulässig
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.09.2013
[Aktenzeichen: I ZR 208/12]) - Facebook-Funktion "Freunde finden" in Einladungs-E-Mails für nicht registrierte Mitglieder stellt wettbewerbsrechtlich unzulässige belästigende Werbung dar
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.01.2016
[Aktenzeichen: I ZR 65/14])
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Dokument-Nr. 22136
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