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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 18.07.2013
- 5 Ws 245 und 5 Ws 266/13 -
"Fußballfan" aufgrund Fluchtgefahr weiterhin in Untersuchungshaft
Beschuldigter "Fußballfan" steht unter dringendem Tatverdacht u.a. einer gefährlichen Körperverletzung
Ein vermutlich der „Ultra-Szene“ zuzurechnender, einer gefährlichen Körperverletzung dringend verdächtiger „Fußballfan“ verbleibt in der Untersuchungshaft. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Beschuldigte soll der „Ultra-Szene“ des schweizerischen Fußballvereins Young Boys Bern angehören, die Kontakt zu Ultra-Gruppierungen des Wuppertaler SV unterhalten soll. Zwischen den Ultra-Szenen der beiden Vereine soll es Absprachen geben, nach denen man sich wechselseitig zu Derbys und brisanteren Spielen begleitet, wobei tätlichen Auseinandersetzungen mit gegnerischen Gruppierungen nicht ausgewichen werden soll. Aus Anlass des Fußballspiels Wuppertaler SV gegen Rot-Weiß-Essen soll sich der Beschuldigte am 10.05.2013 mit Anhängern des Wuppertaler SV am Essener Hauptbahnhof aufgehalten haben. Dort soll er einen Polizeibeamten, der einen Wuppertaler „Fan“ nach einer Sachbeschädigung vorläufig festnehmen wollte, von hinten mit einer gefüllten
Lichtbilder und Videoaufnahmen bestätigen Tatgeschehen
Das Oberlandesgericht Hamm hat die Anordnung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.08.2013
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
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Dokument-Nr. 16462
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