Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Dresden, Urteil vom 29.04.2013
- 14 KLs 204 Js 41068/08 -
Entscheidung im Strafverfahren gegen fünf Mitglieder der "Hooligans Elbflorenz" wegen Bildung krimineller Vereinigungen
Landgericht Dresden verurteilt Mitglieder zu Freiheitsstrafen von neun Monaten bis zu vier Jahren
Die fünf Angeklagten der "Hooligans Elbflorenz" wurden wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, teilweise auch Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung zu Freiheitsstrafen von neun Monaten - ohne Aussetzung zur Bewährung - bis zu vier Jahren verurteilt, in einem Fall wurde eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 20 Euro verhängt. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Dresden hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall hat die Kammer festgestellt, dass zwischen Ende 2007 und Ende 2009 eine straff organisierte Gruppierung um den Hauptangeklagten L. bestand, die darauf gerichtet war, eine Vormachtstellung in der gewaltbereiten Hooliganszene im Großraum Dresden zu erlangen. So sollte etwa eine mutmaßlich konkurrierende Hooligangruppe durch Androhung von Gewalt zur Aufgabe gezwungen werden. Die Gruppierung pflegte dabei Kontakte zu rechtsradikalen Personen, darunter auch solchen aus dem Bereich einer bereits 2001 verbotenen rechtsradikalen Gruppierung.
Gruppierung war auch für "Döner-Überfälle" verantwortlich
Die Gruppierung der Angeklagten war auch verantwortlich für die „Döner-Überfälle“ am 25. Juni 2008 anlässlich des EM Halbfinalspiels Deutschland-Türkei. Dabei wurden 3 Döner-Lokale in der Dresdner Neustadt von etwa 50 vermummten Personen verwüstet und mehrere Angestellte sowie Besucher teilweise erheblich verletzt. Neben dem für diese Tat bereits als Rädelsführer verurteilten Willy K. hat die Kammer den Hauptangeklagten L. als Hintermann und zwei Mitangeklagte als Teilnehmer an diesen Überfällen verurteilt.
Keine Vorkehrungen für eine effektive Durchsetzung eines Regelwerks zum Schutz der Teilnehmer
Mehrere Angeklagte waren weiter an „Drittortauseinandersetzungen“ zwischen
Insgesamt hat sich die Hauptverhandlung seit 24. August 2011 über 92 Verhandlungstage erstreckt.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.05.2013
Quelle: Landgericht Dresden/ra-online
- Verabredete Schlägereien schützen nicht vor Strafe: Körperverletzungen trotz Einwilligung zu tätlichen Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Gruppen sittenwidrig
(Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20.02.2013
[Aktenzeichen: 1 StR 585/12]) - Hooligans dürfen Innenstadt an Heimspieltagen des VfL Wolfsburg nicht betreten
(Verwaltungsgericht Braunschweig, Beschluss vom 09.05.2012
[Aktenzeichen: 5 B 65/12])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 15771
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil15771
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.