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Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 25.07.2014
- 12 U 162/13 -
Grundstückseigentümer hat Anspruch auf Kürzung einer zu hohen Bambus-Hecke sowie eines zu hohen Metallgitterzauns
Höhe des Bambus und des Metallgitterzauns verstößt gegen Nachbarrecht
Mehrere Bambuspflanzen können eine Hecke im Sinne des Nachbarrechts von Baden-Württemberg bilden. Dabei ist zu beachten, dass diese Hecke nicht höher als 1,80 m sein darf. Zudem darf ein Metallgitterzaun nicht höher als 1,50 m sein. Andernfalls besteht für den benachbarten Grundstückseigentümer ein Anspruch auf Kürzung. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2004 baute ein
Landgericht bejaht Kürzungsanspruch hinsichtlich der Bambus-Hecke und des Metallzauns
Das Landgericht Heidelberg bejahte den Kürzungsanspruch sowohl für die Bambus-Hecke als auch für den
Oberlandesgericht bejaht ebenfalls Anspruch auf Rückschnitt der Bambus-Hecke
Das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigte die Entscheidung
Bambuspflanzen stellen Hecke im Sinne des Nachbarrechts dar
Entgegen
Anspruch auf Kürzung des Metallgitterzauns
Das Oberlandesgericht bejahte ferner den Anspruch auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.03.2015
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Heidelberg, Urteil vom 24.10.2013
[Aktenzeichen: 4 O 294/12]
Jahrgang: 2015, Seite: 100 NZM 2015, 100
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Dokument-Nr. 20691
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