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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Metallzaun“ veröffentlicht wurden
Landgericht Koblenz, Urteil vom 10.07.2020
- 13 S 6/20 -
Nachbarschaftsstreit um Zaun- und Heckenhöhe
Hecke muss auf Höhe des zurückgebauten Zauns geschnitten werden
Ein Nachbar darf über die nachbarrechtlich zulässige Höhe von Zaun und Hecke hinaus einen Zaun errichten und die Hecke wachsen lassen, wenn sich der Nachbar selbst nicht an die von ihm verlangten Höhen hält. Dies hat Landgerichts Koblenz entschieden.
Im hier vorliegenden Fall sind die Parteien des Rechtsstreits Grundstücksnachbarn. Entlang der gemeinsamen Grundstücksgrenze befinden sich auf dem Grundstück der Beklagten ein Zaun und eine Hecke, wobei sich die Hecke aus Sicht des Grundstücks der Klägerin hinter einem blickdichten Metallzaun mit Plastiklamellen befindet. Die Stämme dieser Hecke befinden sich 40 cm von der Grundstücksgrenze entfernt. Der Zaun der Beklagten hat an der niedrigsten Stelle eine Höhe von 2,06m. Die Klägerin begehrt sowohl den Rückbau des Zauns auf eine von ihr als nachbarrechtlich zulässig erachtete Höhe von 1,20m als auch einen Rückschnitt der Hecke auf eine Höhe von... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 25.07.2014
- 12 U 162/13 -
Grundstückseigentümer hat Anspruch auf Kürzung einer zu hohen Bambus-Hecke sowie eines zu hohen Metallgitterzauns
Höhe des Bambus und des Metallgitterzauns verstößt gegen Nachbarrecht
Mehrere Bambuspflanzen können eine Hecke im Sinne des Nachbarrechts von Baden-Württemberg bilden. Dabei ist zu beachten, dass diese Hecke nicht höher als 1,80 m sein darf. Zudem darf ein Metallgitterzaun nicht höher als 1,50 m sein. Andernfalls besteht für den benachbarten Grundstückseigentümer ein Anspruch auf Kürzung. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2004 baute ein Grundstückseigentümer an der Grenze zum Nachbargrundstück in einem Abstand von 2 bis 3 m innerhalb einer angelegten Rhizomsperre vier Bündel Bambus an. Einige Jahre später beklagte sich der Nachbar über Beeinträchtigungen durch die inzwischen über 1,80 m hohe Bambus-Hecke und verlangte deren Kürzung. Zudem hielt er... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil vom 10.10.2012
- 1 K 1547/10 -
Errichtung eines 2 m hohen Metallzauns im Landschaftsschutzgebiet unzulässig
Errichtung eines Metallzauns nicht mit Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar
Ein 2 m hoher Metallzaun innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes, der aufgrund seiner Höhe und Beschaffenheit nicht mehr als ortsüblicher Weidezaun angesehen werden kann, stellt ein Verstoß gegen den Landschaftsplan dar und ist daher unzulässig. Ein Anspruch auf Erteilung einer Befreiung oder Ausnahmegenehmigung besteht nicht, wenn das Landschaftsbild beeinträchtigt und die Bewegungsmöglichkeiten eingeschränkt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg hervor.
In dem zugrunde liegenden Streitfall hatte der Kreis die Klägerin durch Ordnungsverfügung aufgefordert, einen ca. 400 m langen Stabgitterzaun zu beseitigen, der überwiegend auf ihr gehörenden und landwirtschaftlich genutzten Grundstücken angelegt worden war. Die Behörde stützte ihre Anordnung darauf, dass der geltende Landschaftsplan eine Errichtung von Zäunen im Landschaftsschutzgebiet... Lesen Sie mehr
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