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Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 16.02.2023
- 2 ORbs 35 Ss 4/23 -
Unzulässige Einlegung eines Einspruchs gegen Bußgeldbescheid mittels einfacher E-Mail
Bei Ausdruck des Anhangs der E-Mail innerhalb der Einspruchsfrist liegt wirksamer Einspruch vor
Wird ein Einspruch gegen ein Bußgeldbescheid mittels einer einfachen E-Mail versendet, so liegt kein wirksamer Einspruch vor. Wird der Anhang der E-Mail aber innerhalb der Einspruchsfrist von der Behörde ausgedruckt, so wird der Einspruch wirksam. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2022 erhielt ein Autofahrer vom Regierungspräsidium Karlsruhe ein
Fehlende Wirksamkeit der Einspruchseinlegung
Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied zu Gunsten der Staatsanwaltschaft. Der Betroffene habe innerhalb der Einspruchsfrist nicht wirksam den
Wirksamer Einspruch bei Ausdruck des Anhangs innerhalb der Einspruchsfrist
Zwar könne ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.04.2023
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Freiburg, Urteil vom 30.09.2022
[Aktenzeichen: 29 OWi 560 Js 2116/22]
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Dokument-Nr. 32839
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