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Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 07.10.2016
- 6 U 48/16 -
Button zur Bestellung einer kostenfreien Probemitgliedschaft darf bei automatischer Verlängerung zu einer kostenpflichtigen Premiummitgliedschaft nicht mit "Jetzt gratis testen" beschrieben sein
Nicht hervorgehobener Hinweis "Danach kostenpflichtig" genügt nicht als eindeutiger Hinweis auf kostenpflichtige Bestellung
Bestellt ein Verbraucher mit dem Anklicken eines Buttons eine kostenpflichtige Premiummitgliedschaft bei einem Online-Händler, darf dieser Button gemäß § 312 j Abs. 3 Satz 2 BGB nicht mit "Jetzt gratis testen" beschrieben sein. Dass der kostenpflichtigen Mitgliedschaft eine kostenfreie Probemitgliedschaft vorangeht, ist dabei unerheblich. Zudem ist der unter der Aufforderung "Jetzt gratis testen" befindliche, nicht hervorgehobene Hinweis "Danach kostenpflichtig" nicht ausreichend, um deutlich auf die kostenpflichtige Bestellung hinzuweisen. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde eine Online-Händlerin auf
Anspruch auf Unterlassung aufgrund Wettbewerbsverstoßes
Das Oberlandesgericht Köln bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Berufung der Online-Händlerin zurück. Ein Unterlassungsanspruch habe bestanden, da der
Keine Erkennbarkeit einer kostenpflichtigen Bestellung bei Beschriftung "Jetzt gratis testen"
Ein Verbraucher müsse deutlich erkennen können, so das Oberlandesgericht, dass er eine Zahlungspflicht eingeht, wenn er einen
Kostenpflichtige Bestellung durch Anklicken des Buttons
Durch das Anklicken des Buttons werde nach Ansicht des Oberlandesgerichts auch ein kostenpflichtiger Vertrag geschlossen. Dass dem ein kostenloser Zeitraum vorangeht, sei unbeachtlich. Denn bereits mit dem Anklicken des Buttons werde die spätere
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.11.2017
Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Köln, Urteil vom 16.02.2016
[Aktenzeichen: 33 O 221/14]
- Bestellbutton im Internet muss Zahlungspflicht erkennbar machen
(Landgericht Berlin, Urteil vom 17.07.2013
[Aktenzeichen: 97 O 5/13]) - Abschluss eines Kaufvertrags und Mitgliedschaftsvertrag über Bestellbutton "Jetzt kaufen" unzulässig
(Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 29.05.2020
[Aktenzeichen: 3 U 3878/19])
Jahrgang: 2017, Seite: 108 GRUR-RR 2017, 108 | Zeitschrift: Kommunikation & Recht (K&R)
Jahrgang: 2017, Seite: 132 K&R 2017, 132 | Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR)
Jahrgang: 2017, Seite: 552 MMR 2017, 552
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Dokument-Nr. 25057
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