wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 03.02.2016
6 U 39/15 -

Irreführender Bestellbutton für Amazon-Prime-Abo untersagt

Verbraucher müssen vor Kostenfallen im Internet geschützt werden

Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass Amazon für "Prime"-Abos mit kostenlosem Probemonat keinen Bestellbutton mit der Aufschrift "Jetzt gratis testen - danach kostenpflichtig" verwenden darf. Der Bestellbutton weist nach Auffassung des Gerichts die Kunden nicht ausreichend auf die Zahlungs­verpflichtung hin und ist daher irreführend.

Im zugrunde liegenden Rechtstreit hatte Amazon unter anderem ein Abonnement für eine Premium-Mitgliedschaft inklusive Video-Streaming-Dienst angeboten ("Amazon Prime"). Nach einem Gratis-Probemonat ging das Abo in ein kostenpflichtiges Abonnement zum Preis von 7,99 Euro im Monat über, sofern der Kunde nicht vorher kündigte. Die Bestellung wurde durch Klick auf eine Schaltfläche (Button) mit der Aufschrift "Jetzt gratis testen - danach kostenpflichtig" ausgelöst.

Zahlungsverpflichtung muss eindeutig sein

Die Richter des Oberlandesgericht Köln schlossen sich in ihrer Entscheidung der Auffassung dem klagenden Bundesverband der Verbraucherzentralen an, dass der Bestellbutton nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Online-Händler müssen sich seit Juli 2014 vom Verbraucher ausdrücklich bestätigen lassen, dass die Bestellung mit einer Zahlungsverpflichtung verbunden ist. Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche, darf diese nur mit den Worten "zahlungspflichtig bestellen" oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung beschriftet sein. Damit sollen Verbraucher vor Kostenfallen im Internet geschützt werden.

Bestellbutton irreführend

Der strittige Button von Amazon weise nicht eindeutig darauf hin, dass die Bestellung eine Zahlungspflicht auslöse, urteilte das Gericht. Die Aussage "Jetzt gratis testen - danach kostenpflichtig" sei sogar irreführend. Es bestehe die Gefahr, dass der Verbraucher glaubt, ausschließlich ein kostenloses Probeabo zu buchen und dass ihm ein solcher Gratistest nur "jetzt" möglich sei.

Amazon muss für Abo-Paket den Gesamtpreis nennen

Das Oberlandesgericht beanstandeten außerdem, dass Amazon vor der Bestellung keinen Gesamtpreis angegeben hatte, wenn sich der Kunde für ein Paket aus Prime-Abo und einem zusätzlichen Abo eines DVD-Verleihs entschied. Nur die Einzelpreise zu nennen, reiche bei Paketangeboten nicht aus.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.03.2016
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Internetrecht | Verbraucherrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 22296 Dokument-Nr. 22296

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil22296

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?