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Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 03.02.2016
- 6 U 39/15 -
Irreführender Bestellbutton für Amazon-Prime-Abo untersagt
Verbraucher müssen vor Kostenfallen im Internet geschützt werden
Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass Amazon für "Prime"-Abos mit kostenlosem Probemonat keinen Bestellbutton mit der Aufschrift "Jetzt gratis testen - danach kostenpflichtig" verwenden darf. Der Bestellbutton weist nach Auffassung des Gerichts die Kunden nicht ausreichend auf die Zahlungsverpflichtung hin und ist daher irreführend.
Im zugrunde liegenden Rechtstreit hatte
Zahlungsverpflichtung muss eindeutig sein
Die Richter des Oberlandesgericht Köln schlossen sich in ihrer Entscheidung der Auffassung dem klagenden Bundesverband der Verbraucherzentralen an, dass der Bestellbutton nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Online-Händler müssen sich seit Juli 2014 vom Verbraucher ausdrücklich bestätigen lassen, dass die Bestellung mit einer Zahlungsverpflichtung verbunden ist. Erfolgt die Bestellung über eine
Bestellbutton irreführend
Der strittige
Amazon muss für Abo-Paket den Gesamtpreis nennen
Das Oberlandesgericht beanstandeten außerdem, dass
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.03.2016
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
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Dokument-Nr. 22296
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