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Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 28.06.2012
- 1 U 8/12 -
Amtshaftung: Beschädigungen im Rahmen einer Durchsuchung sind vom Vermieter hinzunehmen
Anspruch auf Schadenersatz besteht daher nicht
Wird im Rahmen einer rechtmäßigen polizeilichen Durchsuchung eine Wohnung beschädigt, so hat der Vermieter dies hinzunehmen. Ein Anspruch auf Schadenersatz steht ihm nicht zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Im Rahmen einer richterlich angeordneten Durchsuchung einer vermieteten Wohnung entstanden Beschädigungen an einem
Anspruch auf Schadenersatz bestand nicht
Das Oberlandesgericht Naumburg entschied zu Gunsten der Stadt. Der
Entschädigungsansprüche nur bei unzumutbaren Eingriffen
Führen hoheitliche Maßnahmen zu Nachteilen bei dem Betroffenen, die jedoch über die Schwelle des Zumutbaren und damit der Sozialpflichtigkeit des Eigentums hinausgehen, so das Oberlandesgericht weiter, ergeben sich daraus Entschädigungsansprüche. Es sei aber zu beachten, dass grundsätzlich Belastungen, denen in einem Rechtsstaat im allgemeinen Strafverfolgungsinteresse alle Bürger in gleicher Weise unterworfen sind, hinzunehmen sind. Etwas anderes gelte nur, wenn ein unzumutbarer Eingriff und somit eine Sonderopferlage vorliege.
Vermieter erbrachte kein Sonderopfer
Ein
Betreten der Wohnung durch Fenster war nicht pflichtwidrig
Im Bereich der Drogenkriminalität sei nach Ansicht des Gerichts zu berücksichtigen, dass eine Durchsuchung plötzlich, schnell und überraschend eingeleitet werden muss. Denn nur so könne verhindert werden, dass Beweismittel vernichtet werden. Dies erfordere besondere Methoden, wie das Betreten der Wohnung durch das
Durchsuchungsbeschluss beseitigte nicht Anspruch
Aus Sicht der Richter habe der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.04.2013
Quelle: Oberlandesgericht Naumburg, ra-online (zt/MDR 2013, 154/rb)
- Landgericht Magdeburg, Urteil vom 20.12.2011
[Aktenzeichen: 10 O 988/11]
- Amtshaftung: Land muss nach fehlerhaftem SEK-Einsatz Schmerzensgeld an Opfer zahlen
(Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 30.10.2008
[Aktenzeichen: 7 U 53/08]) - Schnüffelschaden: Polizei haftet nicht für Schäden am Auto durch Drogensuchhund
(Landgericht Magdeburg, Urteil vom 14.07.2011
[Aktenzeichen: 10 O 787/11])
Jahrgang: 2012, Seite: 525 IMR 2012, 525 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2013, Seite: 154 MDR 2013, 154 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2013, Seite: 283 ZMR 2013, 283
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Dokument-Nr. 15662
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