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Landgericht Magdeburg, Urteil vom 14.07.2011
- 10 O 787/11 -
Schnüffelschaden: Polizei haftet nicht für Schäden am Auto durch Drogensuchhund
Kein Anspruch auf Schadenersatz bei rechtmäßiger Durchsuchung
Die Polizei haftet nicht bei Beschädigungen am PKW einer Mutter anlässlich einer polizeilichen Durchsuchung, wenn der Sohn den PKW für Drogenfahrten benutzt. Dies hat das Landgericht Magdeburg entschieden.
Der erwachsene Sohn der Klägerin nutzte ohne Wissen seiner Mutter den PKW für Fahrten um damit
Landgericht weist Schadenersatzklage ab
Das Landgericht wies den geltend gemachten Schadenersatzanspruch ab. Insbesondere komme kein Anspruch aus enteignetem Eingriff in Betracht. Als Anspruchsgrundlage komme hier der allgemeine Aufopferungsgedanke der §§ 74, 75 der Einleitung zum preußischen Landrecht in seiner richterlich geprägten Ausformung in Betracht. Dieser Anspruch scheitere aber, weil die
Mutter hat Anspruch gegen Sohn
Bei der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.01.2012
Quelle: ra-online, Landgericht Magdeburg (pm/pt)
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Dokument-Nr. 12828
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