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Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.03.2013
- III ZR 253/12 -
BGH zur Amtshaftung: Beschädigungen einer Wohnung aufgrund Durchsuchung begründet Schadenersatzanspruch des Vermieters
Nicht hinzunehmendes Sonderopfer liegt vor
Wird eine Mietwohnung aufgrund einer Durchsuchung beschädigt, so liegt ein Sonderopfer des Vermieters vor. Er hat daher einen Anspruch auf Schadenersatz wegen eines sogenannten enteignenden Eingriffs. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es infolge eine richterlich angeordneten Durchsuchung zu Beschädigungen einer Mietwohnung, da das Sondereinsatzkommando der Polizei das Fenster zum Einsteigen in die Wohnung nutzte. Hintergrund der Durchsuchung war der Verdacht, dass der
Anspruch auf Schadenersatz wegen enteignenden Eingriffs bestand
Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten des Vermieters. Ihm habe ein Anspruch auf Schadenersatz wegen eines enteignenden Eingriffs zugestanden. Solche Ansprüche kommen dann in Betracht, wenn rechtmäßige hoheitliche Maßnahmen bei einem Betroffenen unmittelbar zu Nachteilen führen, die er aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen hinnehmen muss, die aber die Schwelle des Zumutbaren überschreiten. Der enteignende Eingriff stelle eine zwangsweise staatliche Beeinträchtigung des Eigentums dar, der den Betroffenen im Vergleich zu anderen ungleich behandelt und ihm zu einem
Vermieter erbrachte Sonderopfer
Dies zugrunde gelegt sei nach Ansicht des Bundesgerichtshofs die Auffassung des Berufungsgerichts nicht richtig gewesen, wonach ein
Vermietung schließt Erbringung eines Sonderopfers nicht aus
Durch die Vermietung sei die Erbringung eines Sonderopfers nicht ausgeschlossen gewesen, so die Bundesrichter weiter. Zwar müsse ein nachteilig Betroffener die Schäden selbst tragen, wenn er sich freiwillig in eine gefährliche Situation begeben habe. Dies sei jedoch bei einer Vermietung nicht der Fall. Die Vermietung einer Wohnung sei ein sozial erwünschtes Verhalten, das im Normalfall die Gefahr strafbaren Verhaltens der
Kenntnis von Straftaten schließt Anspruch aus
Aus Sicht des Gerichtshofs sei der Anspruch jedoch ausgeschlossen, wenn der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.05.2013
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Magdeburg, Urteil vom 20.12.2011
[Aktenzeichen: 10 O 988/11] - Amtshaftung: Beschädigungen im Rahmen einer Durchsuchung sind vom Vermieter hinzunehmen
(Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 28.06.2012
[Aktenzeichen: 1 U 8/12])
Jahrgang: 2013, Seite: 208 IMR 2013, 208 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2013, Seite: 581 MDR 2013, 581 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2013, Seite: 1736 NJW 2013, 1736 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2013, Seite: 322, Entscheidungsbesprechung von Michael Drasdo NJW-Spezial 2013, 322 (Michael Drasdo) | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2013, Seite: 421 NZM 2013, 421 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2013, Seite: 285 WuM 2013, 285
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Dokument-Nr. 15784
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