Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 13.03.2014
- 2 U 100/13 -
Schmerzensgeld von 25.000 Euro aufgrund dauerhafter Erektionsstörung nach Verkehrsunfall
Erektionsstörung kann zu Beeinträchtigungen des Sexuallebens, Stimmungsveränderungen und Depressionen führen
Erleidet ein Unfallopfer nach einem Verkehrsunfall unter anderem eine dauerhafte Erektionsstörung, so kann dies ein Schmerzensgeld von 25.000 Euro rechtfertigen. Es ist zu beachten, dass eine Erektionsstörung eine Beeinträchtigung des Sexuallebens, Stimmungsveränderungen sowie Depressionen nach sich ziehen kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2011 kam es zwischen einem Motorradfahrer und einem Pkw-Fahrer zu einem
Schmerzensgeldanspruch in Höhe von insgesamt 25.000 Euro bestand
Das Oberlandesgericht Naumburg hielt einen Schmerzensgeldbetrag in Höhe von insgesamt 25.000 Euro für angemessen. Unter Berücksichtigung
Für Schmerzensgeldhöhe zu berücksichtigende Unfallfolgen
Das Oberlandesgericht berücksichtigte hinsichtlich
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.03.2015
Quelle: Oberlandesgericht Naumburg, ra-online (zt/NJW-RR 2015, 20/rb)
- Landgericht Halle, Urteil vom 16.08.2013
[Aktenzeichen: 4 O 131/13]
Jahrgang: 2015, Seite: 20 NJW-RR 2015, 20 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2015, Seite: 144 NZV 2015, 144
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 20753
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil20753
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.