die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)“ veröffentlicht wurden
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 17.10.2019
- S 1 U 1297/19 -
Kein Anspruch auf Verletztenrente bei unfallbedingter Verletzung des rechten Zeigefingers
Für Bemessung der Minderung der Erwerbsfähigkeit ist verbliebenes Leistungsvermögen im Hinblick auf gesamten Arbeitsmarkt und nicht auf zuletzt ausgeübten Beruf entscheidend
Für die Bemessung der Minderung der Erwerbsfähigkeit nach einem Unfall ist das durch die Beeinträchtigung verbleibende körperliche und geistige Leistungsvermögen auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens entscheidend. Auf den bisherigen Beruf oder die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit kommt es nicht an. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der als CNC-Fräser beschäftigt gewesene Kläger zog sich bei einem Arbeitsunfall eine offene Grundgliedfraktur mit Zerreißung der Strecksehne des rechten Zeigefingers zu. Nach Abschluss medizinischer Behandlungsmaßnahmen und einer Arbeits- und Belastungserprobung beim früheren Arbeitgeber arbeitete er wieder vollschichtig im zuletzt ausgeübten Beruf.Die beklagte Berufsgenossenschaft anerkannte als Unfallfolge eine Versteifung des Zeigefingermittel- und Zeigefingerendgelenks und eine endgradige Bewegungseinschränkung des Grundgelenks des rechten Zeigefingers sowie Belastungsbeschwerden.... Lesen Sie mehr
Bundessozialgericht, Urteil vom 20.12.2016
- B 2 U 11/15 R -
Keine Herabsetzung einer Verletztenrente wegen neuer prothetischer Versorgung eines Unfallverletzten
Mikroprozessorgesteuerte Beinprothese bewirkt keine entscheidende Verbesserung der Erwerbsfähigkeit
Eine Verletztenrente der gesetzlichen Unfallversicherung kann nicht allein deshalb herabgesetzt werden, weil der durch den Arbeitsunfall Verletzte eine neue mikroprozessorgesteuerte Beinprothese erhalten hat. In der gesetzlichen Unfallversicherung werden die dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufgrund eines anerkannten Arbeitsunfalls unter anderem mit einer Verletztenrente ausgeglichen. Die Höhe der Verletztenrente ergibt sich aus den Berechnungsfaktoren Jahresarbeitsverdienst und Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE). Die Minderung der Erwerbsfähigkeit wird in der Praxis von medizinischen Sachverständigen anhand sogenannter MdE-Tabellen eingeschätzt. Das Bundessozialgericht entschied, dass die zuvor vom Landessozialgericht herangezogene MdE-Tabelle, die aktuell keine Differenzierung nach der Qualität der jeweiligen Oberschenkelprothese vornimmt, nicht zu beanstanden ist.
Der Kläger des zugrunde liegenden Rechtsstreits erlitt als Schüler im Jahre 1998 einen Unfall, der zur Amputation des linken Beines im Bereich des Oberschenkels führte. Er wurde von dem Unfallversicherungsträger mit einer Prothese versorgt. Dieser bewilligte zunächst eine Verletztenrente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit in Höhe von 70 %. Im März 2006 erhielt der Kläger anstelle... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 03.02.2016
- S 17 U 487/14 -
Keine Abfindung der Unfallrente bei verkürzter Lebenserwartung
Unfallversicherungsträger darf bei Ermessensentscheidung über Abfindung einer Rente medizinische Erwägungen berücksichtigen
Berufsgenossenschaften dürfen die Abfindung von Arbeitsunfallopfern mit dem Kapitalwert der Verletztenrente ablehnen, wenn nach ärztlicher Feststellung eine verkürzte Lebenserwartung des Betroffenen besteht. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund.
Im zugrunde liegenden Verfahren ging es um einen Bergmann aus Lünen, der wegen einer Quarzstaublungenerkrankung eine Unfallrente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um 20 % bezieht. Seinen Antrag auf Kapitalisierung der Rente lehnte die Berufsgenossenschaft ab, weil keine dem Abfindungszeitraum entsprechende Lebenserwartung bestehe.Die hiergegen gerichtete Klage... Lesen Sie mehr
Werbung
Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 13.03.2014
- 2 U 100/13 -
Schmerzensgeld von 25.000 Euro aufgrund dauerhafter Erektionsstörung nach Verkehrsunfall
Erektionsstörung kann zu Beeinträchtigungen des Sexuallebens, Stimmungsveränderungen und Depressionen führen
Erleidet ein Unfallopfer nach einem Verkehrsunfall unter anderem eine dauerhafte Erektionsstörung, so kann dies ein Schmerzensgeld von 25.000 Euro rechtfertigen. Es ist zu beachten, dass eine Erektionsstörung eine Beeinträchtigung des Sexuallebens, Stimmungsveränderungen sowie Depressionen nach sich ziehen kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2011 kam es zwischen einem Motorradfahrer und einem Pkw-Fahrer zu einem Verkehrsunfall. Hintergrund dessen war, dass der Pkw-Fahrer die Vorfahrt missachtet hatte. Der Motorradfahrer erlitt aufgrund des Unfalls ein Hämatom im Bereich der Peniswurzel, Schmerzen bei Erektionen, eine Schürfwunde am Penisschaft, Prellungen am Becken und... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Fulda, Urteil vom 09.10.2012
- S 4 U 156/10 -
Ehegatte eines Landwirts erhält Verletztenrente bereits bei einer MdE von 20 %
§ 80a Abs. 1 SGB VII muss verfassungskonform ausgelegt werden
Aus verfassungsrechtlichen Gründen ist entgegen des Gesetzeswortlauts einem Ehegatten einer landwirtschaftlichen Unternehmerin auch dann Verletztenrente aus der Gesetzlichen Unfallversicherung zu zahlen, wenn die Unfallfolgen eine MdE von (nur) 20 % bedingen. Dies hat das Sozialgericht Fulda entschieden.
Der Anspruch auf Verletztenrente wegen eines Arbeitsunfalls setzt nach der allgemeinen Regel des § 56 Abs. 1 Sozialgesetzbuch – Siebtes Buch – (SGB VII) voraus, dass die Unfallfolgen zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 20 % oder mehr führen. Ab dem Jahr 2008 hat der Gesetzgeber u.a. für Ehegatten landwirtschaftliche Unternehmer die Anspruchsvoraussetzung verschärft: Für... Lesen Sie mehr
Werbung
Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 11.05.2011
- S 1 U 1393/10 -
SG Stuttgart: Bei unfallbedingten Wirbelkörperbruch kein Anspruch auf Verletztenrente
Gericht bemängelt Diskrepanzen zwischen Schmerzangaben des Versicherten und Befunden von Gutachten
Nach einem Arbeitsunfall besteht bei einem unfallbedingten Wirbelkörperbruch im Bereich der Brustwirbelsäule mit Einsteifung eines Segments und fortbestehenden verschleißbedingten Veränderungen im Bereich der gesamten Brustwirbelsäule sowie einer Diskrepanz zwischen den Schmerzangaben des Versicherten und den objektiven Befunden kein Anspruch auf eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat das Sozialgericht Stuttgart entschieden.
Im vorliegenden Rechtsstreit ist der Kläger bei seiner Tätigkeit als Kundendienstmonteur während einer Montagetätigkeit von einer zwei Meter hohen Leiter gestürzt und zog sich multiple Prellungen und eine Brustwirbelkörper-VII-Fraktur zu. Den Antrag auf Gewährung einer Verletztenrente hat seine Berufsgenossenschaft abgelehnt. Als unfallursächliche gesundheitliche Beeinträchtigungen... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 25.02.2011
- 1 U 3385/10 -
SG Stuttgart zum Anspruch auf Verletztenrente nach einem Arbeitsunfall
Beschwerden nach Arbeitsunfall müssen nachweisbar sein
Wer nach einem Arbeitsunfall zwar weiter Beschwerden und Bewegungseinschränkungen hat, hat dennoch keinen Anspruch auf eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat das Sozialgericht Stuttgart entschieden.
Im vorliegenden Rechtsstreit wurde die Klägerin während ihrer beruflichen Tätigkeit von einem rückwärtsfahrenden Gabelstapler zu Boden geworfen und von einem Rad im linken Knöchelbereich überfahren. Dabei hat sie sich eine Fraktur des oberen Sprunggelenks zugezogen.Auch nach umfangreichen Behandlungsmaßnahmen machte die Klägerin anhaltend gravierende und unverändert... Lesen Sie mehr