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Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 13.03.2014
- 2 U 100/13 -
Schmerzensgeld von 25.000 Euro aufgrund dauerhafter Erektionsstörung nach Verkehrsunfall
Erektionsstörung kann zu Beeinträchtigungen des Sexuallebens, Stimmungsveränderungen und Depressionen führen
Erleidet ein Unfallopfer nach einem Verkehrsunfall unter anderem eine dauerhafte Erektionsstörung, so kann dies ein Schmerzensgeld von 25.000 Euro rechtfertigen. Es ist zu beachten, dass eine Erektionsstörung eine Beeinträchtigung des Sexuallebens, Stimmungsveränderungen sowie Depressionen nach sich ziehen kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2011 kam es zwischen einem Motorradfahrer und einem Pkw-Fahrer zu einem Verkehrsunfall. Hintergrund dessen war, dass der Pkw-Fahrer die Vorfahrt missachtet hatte. Der Motorradfahrer erlitt aufgrund des Unfalls ein Hämatom im Bereich der Peniswurzel, Schmerzen bei Erektionen, eine Schürfwunde am Penisschaft, Prellungen am Becken und der Wirbelsäule und eine Oberschenkel-/Kniekontusion. Zudem kam es zu einer dauerhaften Erektionsstörung. Der Unfallverursacher zahlte einen Schmerzensgeldbetrag in Höhe von 10.000 Euro. Dem Unfallopfer war dies jedoch zu wenig. Es erhob daher Klage auf Zahlung eines... Lesen Sie mehr
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