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Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 02.03.2023
- 4 U 72/22 -
Ministererlass zur Absage von Klassenfahrten anlässlich der Corona-Pandemie rechtfertigt allein keinen kostenfreien Reiserücktritt
Umstände des Einzelfalls sind zu berücksichtigen
Ein Ministererlass, der anlässlich der Corona-Pandemie die Durchführung von Klassenfahrten verbietet, rechtfertigt allein keinen kostenfreien Reiserücktritt. Vielmehr kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an, insbesondere auf die pandemische Lage am Reiseort. Dies hat das Oberlandesgericht Naumburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte seit dem Jahr 2021 eine Reiseveranstalterin vor dem Landgericht Halle gegen das Land Sachsen-Anhalt auf Zahlung einer
Anspruch auf Entschädigung nach Reisestornierung
Das Oberlandesgericht Naumburg entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe gemäß § 651 h Abs. 1 Satz 3 BGB ein Anspruch auf
Keine Unzumutbarkeit der Reise zum Zeitpunkt der Rücktritte
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts seien zur Zeit der jeweiligen Rücktritte und bezogen auf die jeweiligen Reiseziele positive Veränderungen in der Zeit bis zum Reiseantritt nicht so fernliegend gewesen, dass die Durchführung der Reisen zum Zeitpunkt der jeweiligen Rücktritte mit erheblicher Wahrscheinlichkeit unzumutbar gewesen wären. Die Lage sei vielmehr ungewiss gewesen. Eine Besserung der Reisebedingungen sei nicht unwahrscheinlicher als eine Verlängerung der Beschränkungen gewesen. Es habe zudem noch ausreichend Zeit zur Verfügung gestanden, um den Ablauf der Befristung der Beschränkungen abzuwarten.
Ministererlass rechtfertigt keine kostenfreie Reisestornierung
Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.08.2023
Quelle: Oberlandesgericht Naumburg, ra-online (zt/RRa 2023, 121/rb)
- Landgericht Halle, Urteil vom 17.05.2023
[Aktenzeichen: 3 O 159/21]
Jahrgang: 2023, Seite: 121 RRa 2023, 121
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Dokument-Nr. 33183
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